Der Zehnt in Briedel

 

In der ersten urkundlichen Erwähnung Briedels vom Jahre 748 überträgt Bischof Chrodegang von Metz dem neugegründeten Kloster Gorze den Weinzehnten in Briedel. Es ist eine der ältesten schriftlichen Nachweise über Weinbau an der Mosel und den Zehnten allgemein.

Die Zahlung des Zehnt als Kirchensteuer ist eine alte jüdisches Regelung zur Finanzierung der Priester und Tempel. Schon Abraham musste den Zehnten aus seinem Kriegsgewinn zahlen und mit den Gesetzen auf Sinai wurde bereits der Zehnt für die jüdische Gemeinschaft eingeführt.
„Alle Zehnte im Lande vom Samen des Landes und von den Früchten der Bäume sind des Herrn und sollen dem Herrn heilig sein.
Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünfen darübergeben.
Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein Heiliger Zehnt dem Herrn."
(Altes Testament, 3, Mose 27,30-32)

Jesus sagt: Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist und Gott was Gottes ist.
Jesus sagt auch: „Ja, ihr sollt den Zehnten geben, aber ihr sollt die wichtigen Dinge nicht ungetan lassen" (Matthäus-Evangelium).
Jesus hat die jüdische Zehntbestimmung nicht erneuert, damit ist der Zehnt keine vom christlichen Glauben vorgegebene Abgabe bzw. Verpflichtung. Viele christliche Freikirchen und Konfessionen lesen jedoch ein klares Gebot zum Zehnten aus den Bibelstellen und erwarten auch heute noch von ihren Mitgliedern rigoros die Abgabe.

Bereits Mitte des 6. Jh. fordern die Kirchenväter von den Christen, doch bitte nicht hinter den Juden zurückzustehen und auch einen gleichwertigen Beitrag für die Kirche, und damit für den Priester- und Gebäudeunterhalt zu entrichten.

Auf der Synode von Marcon 585 wird die Einführung des Zehnten für die Christen debattiert und die Einführung gefordert.

Bei der karolingischen Neuordnung des Kirchenwesens erlässt Karl der Große 779 ein Gesetz, das die Zahlung des Zehnten von den Früchten (Fruchtzehnt) und dem geschlachteten Vieh (Blutzehnt) „für Kirche und Priester" anordnet. Es gibt zunächst keine Ausnahmen, auch der Adel muss den Zehnten zahlen. Die Befreiungen des Adels und anderer Herrschaften kommt erst später sukzessive in die Regeln hinein. Dieses „Kirchensteuergesetz", das die Finanzierung der Kirche auf eine feste Basis stellte, ist vermutlich eine Vorleistung für die spätere Krönung Karls als römischer Kaiser. Damit hatte die Kirche die später noch durch Stiftungen verbreiterte Grundlage, sich als gleichwertiger Partner gegenüber den weltlichen Fürsten zu behaupten.

Auf der Synode zu Metz 888 wird festgelegt, dass die Einnahmen aus dem Zehnten nur für den Lebensunterhalt der Geistlichen, den Gebäudeunterhalt und die benötigten Utensilien verwandt werden darf. Zehntverweigerung und Betrug wurden mit der Exkommunikation bestraft, und das war damals oftmals härter als eine Geldstrafe.

Da den Kirchen vor Ort die Macht fehlte und der Bischof zu weit weg war um den Zehnten durchzusetzen, wurden die Vögte, bei uns die Salmgrafen und deren Lehensnehmer, die Obersteiner Herren, mit dem Einzug beauftragt, die davon dann den Löwenanteil für sich behielten. Der Briedeler Klosterhof von St Trond (bei Lüttich, ein Tochterkloster des Merowinger-Bistums Metz), später Himmerod, war vom Zehnten befreit. Darüber gab es desöfteren Streit, denn die Vögte wollten auch davon profitieren. Erst als die Salmgrafen die Zehntrechte an den Kurfürsten verkauften, gab es Ruhe. In der Einschaltung der Vögte liegt bereits die Wurzel der adeligen Zehntberechtigten und der Entfremdung dieser Einnahmen von der Kirche.

Schon immer brauchte der Staat, die Herren, viel Geld für sich, für die Kriegsführung etc., während die Infrastruktur nicht gefördert wurde. Die erforderlichen Finanzmittel wurden durch die Pachtabgaben aufgebracht, denn alles Land gehörte ja dem König, der es an seine Vasallen verlehnte. Die vom Adel und der Kirche mit ihren Klöstern selbstbewirtschafteten Güter brachten gleichfalls hohe Erträge, da ja die Leibeigenen und Hörigen Arbeiter faktisch ausgebeutet wurden.

Die direkten Steuereinnahmen der Gemeinde waren demgegenüber sehr gering. So stellten die Einnahmen aus Strafen und Bußen in vielen Jahren über die Hälfte des Gesamtetats der Briedeler Gemeinde dar.

Aber auch auf diesem Gebiet war die Kirche nicht müßig. Die Einnahmen aus den Synodal- (Kirchen-) strafen, die meist aus Wachsstrafen bestanden, ermöglichten die Beleuchtung des Gotteshauses und vieles mehr. Der Zehnte war neben den Spenden und Gebühren die einzige Einnahme, von der der Priester leben musste und der Kirchenbetrieb unterhalten wurde. Auch der Kirchenneubau / Renovierungen waren damit zu bestreiten.

Die Sozialleistungen waren ausschließlich Angelegenheit der Kirche, die diese aus dem Zehntanteil aufbrachte. Dazu nennen frühe Quellen 1/3 des Zehnten, der für die Armen aufgewandt werden soll. Mit der Säkularisation ging den Klöstern und Kirchen großes Vermögen verloren, das oftmals für die Armenfonds vorgesehen war. Die napoleonischen Regelungen übertrugen die Armenfürsorge auf die Kommunen. Die Briedeler Armenkasse wurde aus dem Erlös eines Sonderhiebes im Gemeindewald eingerichtet. 1862 wurde in Briedel die Hundesteuer eingeführt mit der Maßgabe, damit die neugegründete gemeindlichen Armenkasse zu fördern.
Wenn man das mit den heutigen kommunalen und staatlichen Haushalten vergleicht, hat sich in den 1000 Jahren nicht viel geändert, auch da ist über ein Drittel für Sozialleistungen verplant.

Während der Zehnte und die Pacht messbar aus den jeweiligen Erträgen bemessen werden konnten, Waren andere Einnahmen und Vermögen der Steuererhebung nur bedingt zugänglich. Daher waren die frühen Steuern meist Kopfsteuern und wurden nach Haushalten (Herdsteuer) Köpfen (Kriegssteuern) aufgebracht. Auch Toilettensteuer, Fenstersteuer etc. kommen vor.

Später erfolgte dann oftmals eine Vermögensbewertung der Haushalte durch örtliche Kommissionen, die darauf fußend auch die Steuern festlegten. Die erhaltenen Steuerlisten sind heute eine Fundgrube für die Familienforscher.

Nach verlorenen Kriegen oder wenn der Grundherr Lösegelder zahlen musste, aber auch von evtl. Besatzungstruppen, wurden die notwendigen Beträge von oben über die Verwaltungsbezirke und die Gemeinden bis zu den Haushalten heruntergebrochen, ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit. Klagen über hohe Kontributionszahlungen, Umlagen für Verpflegung und Einquartierung von durchziehenden Truppen, Türkensteuer und mehr ziehen sich wie ein roter Faden durch die alten Kassenunterlagen von Briedel.

Der Zoll, eine typische indirekte Steuer und Vorläufer unserer heutigen Mehrwertsteuer, war recht einfach zu erheben und brachte, da er an den vielen kleinen Herrschaftsgrenzen machtvoll einbehalten wurde, oftmals den Großteil der Herrschaftlichen Einnahmen auf.

Beim Zehnten werden regional unterschiedlich der Große und Kleine Zehnt oder der Nasse und Trockene Zehnt unterschieden. In Briedel wurde der Große Zehnt auf die Traubenernte gehoben, während der Kleine Zehnt auf Heu, Bohnen, Linsen, Wicken, Äpfel, Birnen und Nüsse berechnet wurde. Aber auch Ferkel, Lämmer, Hühner, Gänse, Kälber sind Zehntpflichtig.

Wie uns die Akten berichten, wurde ein Zweiter Zehnt, (oftmals auch der Neunte genannt) wahrscheinlich auf Getreide, separat erhoben und diente ausschließlich der Unterhaltung der Kirche (Kirchenfabrik).

Nicht zu verwechseln mit dem Kirchenzehnt sind die Pachten, die an das Kloster Himmerod und die Pfarrkirche zu zahlen waren, Diese bestanden meistens aus der Halbpacht - jeder zweiten Traube - , später dann aus einem Drittel. Bei Häusern und Kellern wurde dagegen oftmals eine feste Geldsumme oder eine festgelegte Warenlieferung in Wein oder Öl, Wachs, oder Hühnern, gefordert.

Vom Ursprung her sollte der ganze Zehnte bei der Pfarrei verbleiben. Aber bald zogen die Grundherrschaften 2/3 des Zehnten an sich und die Pfarrei musste mit 1/3 vorliebnehmen. Das Kloster St Trond war dieser Nutznießer. Da aber von so weit weg die Kontrolle nicht möglich war, hatte dieses die Aufgabe der Erhebung an die Kellerei des Domkapitels übertragen. Als Aufwandsentschädigung behielten sich diese dann gleich 1/3 ein.

Der bei der Pfarrei verbleibende Zehntanteil wurde durch Messspenden, Anniversarien etc. aufgebessert. In Zusammenhang mit der Inkorporation ( damit auch Übergang des Zehntrechts) an Himmerod wurde ein Jahrgedächtnis für Kaiser Heinrich VII und seine Kaiserin Margaretha, einem Bruder des Erzbischof Balduin, in der Briedeler Kirche gestiftet.
Diese Verpflichtung ist lt. Aussage des Klosters durch die Säkularisation auch weggefallen.

Beim zivilen Gericht wurden hingegen meistens Geld- und Weinstrafen verhängt. Auch hier gingen 2/3 an den Vogt und 1/3 an die Gemeinde, wobei der gemeindliche Weinanteil von den Schöffen meist selbst getrunken wurde.

Über Ertrag und Qualität und damit über die Berechnung des Zehnten und dem Einzug, der Ablieferung, gab es immer wieder Streitereien zwischen Kloster und Winzer. So ist für Briedel schon von 1154 eine wegweisende Zehntordnung überliefert. Hierin ist genau beschrieben, wie der Zehnt berechnet und eingesammelt wird. Da das bisher übliche Einsammeln durch den Pfarrer im Keller der Winzer oftmals nicht genug abgab und auch die auswärts wohnenden Besitzer nicht erfasst werden konnten, wurde künftig direkt in den Weinbergen der Zehnt geschätzt, der dann abgeliefert werden musste.

Bahnbrechend in der neuen Ordnung war auch die erstmalige schriftliche Festlegung, dass der Zehntberechtigte als Gegenleistung für die 2/3 Anteil die Baulast der Kirche zu tragen hat und der Pfarrer und die Pfarrkinder davon befreit sind. Obwohl sich verschiedene allgemeine Regeln um den Zehnten im Laufe der Jahrhunderte änderten und die Herrschaftsverhältnisse wechselten, blieb die Briedeler Zehntordnung in Kraft. So musste beim Kirchenneubau 1774 das Kloster Himmerod und der Weihbischof das Kirchenschiff selbst erbauen und ausstatten. Das angesammelte Vermögen von 2.000 Thalern der Kirchenfabrik aus dem zweiten Zehnt wurde gleichfalls eingesetzt.

Das Zehntrecht war eine sehr gute Einnahmequelle für den Grundherrn. Da es an eine Kirche und das Bestehen einer Pfarrei geknüpft war, errichteten oftmals die Grundherren neue Kirchen auf ihrer Herrschaft, erwarben (kauften) sich das Pfarrrecht um dann die Zehnten einstreichen zu können. Eine Eigenkirche wurde im Mittelalter als die beste Geldanlage angesehen. Da eine Pfarrpflicht bestand, d.h. die Gläubigen mussten zu Ihrer Kirche gehen und durften nicht z.B. in ein Nachbardorf gehen, um die Sakramente zu empfangen. So war auch sichergestellt, das die anfallenden Stolgebühren (insbes. Beerdigung, Taufe) und die feiertäglichen Pflichtspenden beim richtigen Pfründeinhaber (Pfarrer) ankamen. Inder Frühzeit war lange Jahre ein Mitglied des Trierer Domkapitels der eingesetzte Pfarrer in Briedel. Da er nicht persönlich hier war, wurde ein einfacher Priester, dem nur ein geringes Gehalt bewilligt wurde, mit der Tätigkeit betraut. Die Einnahmen der Pfarrei (Pfründe) gingen aber zum „Pfarrer" nach Trier.

Auf der Lateransynode 1179 ist vermerkt: Laien, die Zehntrechte besitzen, dürfen diese nicht mehr andere Laien übertragen/verkaufen. Nur die ungeteilte männliche Erbfolge ist noch zulässig. Bei Verstößen erfolgt die Exkommunikation und der Käufer wird nicht mehr in geweihter Erde bestattet. Da waren wohl einige Pfründe in die falschen Hände geraten. Die Bistümer versuchten danach verstärkt, die Zehntrechte wieder in kirchliche Obhut zurückzugewinnen. Dazu wurden mehrere Gesetze und Entschädigungsregeln erlassen.

1264 verkaufte St Trond seine Rechte in Briedel an das Kloster Himmerod. Dieses besetzte die Pfarrstelle mit eigenen Patres und zog die Erhebung des vollen Zehnten gegen starken fast 50 Jahre dauernden Widerstand des Domkapitels wieder an sich. Dadurch kam es in den Genuss des kompletten Zehnten. Das ansonsten übliche Geschachere (Versteigerung etc.) der Pfarrstelle und damit der Zank um die Einnahmen entfiel danach bei uns. Leider gingen aber dadurch die großen Stiftungen und Erbschaften direkt an das Kloster und dienten nicht der Stärkung der örtlichen Pfarrei.

Der bis dato vom Domkapitel eingesetzte Pfarrer ging zurück nach Trier, behielt sein 1/3 Zehnt als Pfründe jedoch weiter. Erst nach dessen Tod wurde die Aufteilung zwischen Himmerod und dem Domkapitel neu geregelt, wobei eine erkleckliche Abfindung nach Trier gezahlt wurde. Im Laufe der Jahrhunderte gelang es jedoch dem Weihbischof von Trier wieder, sich 1/3 des Briedeler Zehnten anzueignen.

Änderungen in der Bewirtschaftungsform u.a. führten 1461 zu einem detaillierten Vergleich zwischen Himmerod und der Gemeinde über Zehntberechnung. Die schon 1154 niedergeschriebenen Regelungen blieben vollumfänglich erhalten, wurden jedoch mit klärenden Hinweisen ergänzt. Beispielsweise wird aufgezeigt, wie der Traubenzehnt zu berechnen ist (neun Lehel (Beschoff) in die Winzerbütte, 1 in die Zehntbütte)
Geerntet werden durfte erst, wenn die Weinbergsareale geöffnet waren. Dieses Bannwesen (Lose) wurde über alle Einflüsse hinweg bis in die 1960-er Jahre beibehalten, auch wenn der ursprüngliche Grund durch die Säkularisation weggefallen war. Auch der tägliche Beginn und das Ende der Lese wurde durch Glockenschlag angezeigt. Da der Qualitätsgedanke auch damals schon hoch war, läuteten bei Regen die Glocken und die Lese musste eingestellt werden.

Regelungen über z.B. Lämmerzehnt, d.h. welches Lamm gegeben werden musste etc. sind uns überliefert. Auch der Heuzehnt war geregelt, sodass alle zusammen mähen mussten. Die Nachbarn sollten sich gegenseitig beobachten, damit auch genug der klar definierten Heugarben abgeliefert wurden.

Viele Urkunden erinnern uns heute noch daran, dass die Briedeler sich desöfteren dem Zehnten verweigerten, sodass Himmerod mithilfe des Bischofs und Kurfürsten den Briedelern bei Nichtbefolgen unnachsichtige Bestrafung androhen ließ. In den Zehntsachen war immer die Gemeinde als Vertreter der Gesamtheit der Abgabepflichtigen Verhandlungspartner des Klosters.

Nach Einführung der Kartoffeln weigerte sich Briedel, darauf einen Zehnt zu bezahlen, da diese nicht explizit in den Verträgen genannt waren. Konnte ja auch nicht, denn bei deren Abfassung gab es sie noch nicht. Prozesse durch mehrere Instanzen konnten die Abgabe aber nicht verhindern.

Die Erhebung des Zehnten endete - wie viele andere Regelungen des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation - nach rund 1200 Jahren durch den Einmarsch der französischen Revolutionstruppen.

Die Franzosen beschlagnahmten die meisten kirchlichen Güter und verkauften sie zur Finanzierung ihrer Kriege. Aber auch die nachfolgenden Preußen gaben das konfiszierte Vermögen nicht zurück sondern verscherbelten noch nach 1820 ihrerseits die noch im Staatsbesitz verbliebenen Werte zu Gunsten der Staatskasse.

Das mittelalterliche Steuersystem wurde von den Franzosen modernisiert, von den Preußen erfolgreich weiterentwickelt und von der heutigen Verwaltung zu Perfektion und hoher Blüte gebracht.

Eine imposante Zehntscheune können wir in Briedel nicht vorweisen. Hauptzehnt war der Wein und der wurde im Himmeroder Keller verarbeitet. Der wurde um 1800 abgebrochen und neu errichtet. Ab 1804 erfolgte schon die Versteigerung der klösterlichen und kurfürstlichen Güter. Die Kelterhäuser der verschiedenen Grundherrschaften Briedels sind uns bekannt. Die heutige „Zehntscheune" war wahrscheinlich die Sammelstelle des Kleinen bzw., Zweitzehnts. Sie war in Himmeroder Besitz und wurde 1809 versteigert.

Der Marienburger Hof in Briedel besaß die kurfürstlichen Weinberge und war faktisch Erbpachthof der Familie Thielen mit einer starken Position der Familie. Ohne deren Zustimmung konnten keine Veränderungen vorgenommen und er der Familie auch nicht entzogen werden.

Die Grafenkelter mit den zugehörigen Weinbergen (auf der gegenüberliegenden Moselseite) hingegen war nur auf etwa 7 Jahre verlehnt und der Pächter hatte eine schwache Stellung. Daher war die Hofverwaltung wesentlich billiger. Deshalb wurden die Lehnsnehmer des vom Kurfürsten übernommenen Sponheimer Hofes diesem auf der anderen Moselseite liegenden Hof zugeteilt und nicht dem ortsansässigen.

Die beiden kurfürstlichen Höfe wurden 1802/1803 privatisiert und von der Firma Korn und Rumpel übernommen, die den vereinigten Hof noch rund 100 Jahre in fast unveränderter Form weiterführten.

Quellen:
Brückner Carola: Das ländliche Pfarrbenefizum im hochmittelalterlichen Erzbistum Trier
Kroth Elmar: Der Zehnte, in Kreisjahrbuch COZ 2010
NN.: Kirchengeschichte
Goerz Adam: Mittelrheinische Regesten
Lamprecht Karl: Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter
Beyer Heinrich: Mittelalterliches Urkundenbuch
Piot C.: Cartularie de làbbaye de Saint-Trond
Urkunden im Landeshauptarchiv Koblenz
Urkunden im Bistumsarchiv Trier