Die Säkularisation in Briedel

1803–1813 (–1820)

 

Nach der Besatzung der Rheinlande durch die französischen Revolutionstruppen erfolgte ab 1794 recht bald eine Konfiszierug der geistlichen und adeligen Güter. Damit setzte sich die Enteignung, wie im französichen Mutterland schon 1789 begonnen, auch bei uns fort. Zunächst behielten die bisherigen Eigentümer ihre Eigentumsrechte, verloren jedoch die feudalen Nutzungsrechte. Die bisherigen Pächter durften die Grundstücke weiter bewirtschaften, die Pachtzahlungen hingegen gingen an die Staatskasse. Z.B. wurden schon am 12.10.1795 "die auf der linken Seite der Mosel bestehenden Weinrenten der Ausgewanderten und Abwesenden auf baare Zahlung" versteigert.

Nach dem Frieden von Luneville (1801) und im Reichsdeputationshauptschluß 1803 wurde die Annexion der linksrheinischen Gebiete völkerrechtlich sanktioniert. Dies war der Startschuß für Napoleon, alle geistlichen Güter in den eroberten Gebieten endgültig einzuziehen, zu Nationalgütern zu erklären und mit den Verkaufserlösen die Kriegskosten zu finanzieren.

Die Regelungen im Konkordat von 1801 schützten dabei u.a. das Vermögen der katholischen Pfarreien, zumindest Kirchen und Pfarrhäuser, im Rheinland weitgehend. Die evangelischen Kirchen waren von der Säkularisation faktisch gar nicht betroffen. Darüberhinaus wurden auch die adeligen Güter zu Nationalgut erklärt. Große Teile davon wurden jedoch später den zurückkehrenden Emigranten des niederen Adels wieder zurückgegeben. Wie der Pfarrer in seiner Chronik notierte, war Briedel von der Säkularisation jedoch empfindlich getroffen. Grund dafür war, dass die Pfarrei dem Kloster Himmerod seit fast 500 Jahren incorportiert war. Daher hatte sie kein nennenswertes eigenes Vermögen aufgebaut, sondern das Kloster war der Besitzer von Grund- und Boden. Die Kirche und das zum Pfarrhaus deklarierte Wohngebäude der Patres, bis dato auch Verwaltungsgebäude des Grundbesitzes, wurden der Pfarrei übertragen. Weinberge und alles andere fiel der Säkularisation zum Opfer.

Alle konfiszierten Güter wurden der staatlichen Domänenverwaltung unterstellt, die ab 1803 die Verwertung, überwiegend in Form einer öffentlichen Versteigerung, betrieb. Teilweise wurden die Güter auch zahlungshalber an Armeelieferanten abgegeben, die dann ihrerseits einen Verkauf betrieben. Viele Dotationsgüter, die als Belohnung an verschiedene Institutionen oder verdiente Gefolgsleute Napoleons gegangen waren, wurden später gegen Abgabe von Staatsanleihen von der Domänenverwaltung zurückerworben und zur öffentlichen Versteigerung gebracht. Nicht zum Verkauf kamen die nationalisierten Forst- und Waldbestände, die nach 1815 dann von den deutschen Nachfolgestaaten als Eigentümer übernommen wurden.

Bevor es zur Versteigerung kam, wurden die Güter durch amtlich vereidigte Experten bewertet, wobei die Ertragskraft im Vordergrund stand. Dabei wurde i.d.R. bei Grundstücken das zwanzigfache der Jahrespacht, bei Gebäuden das zehnfache der Jahresmiete auf der Basis des Jahres 1790 zuzüglich des Zehntanteils als Wert angesetzt. Versteigerungsort war für unsere Region der Sitz der Präfektur in Koblenz, teilweise aber auch in Cochem. Auf großen, in allen Orten des Departements ausgehängten Plakaten (Affiches) wurden die zu veräußernden Grundstücke mit allen wichtigen Informationen, Versteigerungsmodalitäten und Zahlungsbedingungen publiziert.

Der Zuschlag erfolgte an den Meistbietenden, wobei auch oft Agenten im Auftrag mitboten oder auf eigene Rechnung kauften, um die Grundstücke dann, oftmals in kleinere Parzellen gestückelt, weiterzuverkaufen. Grundstücke, bei denen der Schätzpreis nicht erreicht wurde, blieben im Bestand und wurden in einem späteren Termin mit einem korrigierten Schätzpreis erneut angeboten.

Das Baugedingbuch der kurfürstlichen Höfe verzeichnet im Juni 1795 „... Jetzt der französischen Repubik gehörend...." In den nächsten beiden Jahren hält der Bürgermeister der Mairie Zell das Geding ab und 1798 unterzeichnet der Schultheiß Goeres für den „Agenten". Am 8. Oktober 1803 wurden dann die beiden kurfürstlichen Höfe in Briedel versteigert. Das Trarben-Tarbacher Weingut Korn & Rumpel erwarb fast den gesamten Besitz und führte das Weingut noch rund 100 Jahre unter Verwaltung eines Hofmanns in einer fast wie gehabt feudalen Struktur weiter. Der Ersteigerer hatte zwar den Grundbesitz erworben, die bestehenden Lehns- und Pachttverträge blieben jedoch unverändert in Kraft. Die im Weistum von und den Baugedingen der Höfe von 1726 niedergeschriebenen Regelungen blieben daher auch für beide Seiten bindend und gültig. Die bestehendenden Verträge und Belastungen auf den Grundstücken blieben in Kraft und die Winzer mussten weiter ½ oder 1/3 ihrer Ernte an den Hof der Firma abliefern. Der neue Eigentümer versuchte Zug um Zug, die alten Lehnsverträge zurückzukaufen, um alleinbestimmend über die Weinberge zu werden. In der Phase der großen Weinkrise um 1900 gaben viele Winzer auf und die Lehen fielen an den Grundeigentümer zurück. Andererseits lösten auch viele Pächter den Anspruch der Firma ab und wurden somit selbst Alleineigentümer und musten keine Pachtabgaben mehr leisten. Die niedergeschriebenen Baugedinge des kurfürstlichen Marienburger Hofes (Grafenkelterhaus und die Weinberge auf der linken Moselseite), in denen jährlich alle den Weinberg betreffenden Vereinbarungen niedergeschrieben wurde, sind uns von 1727 bis noch 1869 erhalten geblieben. Über die erforderliche Düngung mit Mist, Wiederanpflanzung bis zu den Leseterminen und Ernteergebnissen können wir uns noch heute hier informieren. Auch Rügen wegen schlechter Pflege und alle Empfängnisse (Übertragung von Lehnsrechten an andere Lehnsnehmer, z.B. im Erbfalle) wurden hier festgehalten.

Die Pfarrchronik Briedel berichtet uns, dass einige Gemeinderäte im Auftrag der Gemeinde nach Cochem zur Versteigerung entsandt wurden, um dort die Briedeler Höfe für die Gemeinde mit dem Ziel der Weiterveräußerung an einzelne Bürger zu ersteigern. Um rechtzeitig da zu sein, reiste die Delegation am Vorabend an und verbrachte den Abend bei einem aus Briedel stammenden Cochemer bei gutem Wein. Die Probe fiel offensichtlich etwas umfangreich aus, denn man musste ja auch eine Gegenprobe mit den mitgebrachten eigenen Weinen durchführen. So kam es dass die Herren den Termin am nächsten Morgen verschliefen. Als Sie das Gericht erreichten, waren alle Briedeler Güter schon weg.

Napoleons Herrschaft dauerte nicht lange genug, um alle in Nationaleigentum genommenen Güter zu veräußern. Nach dem Wiener Kongress ist unsere Region Preußen zugeschlagen worden. Als Nachfolgestaat Frankreichs und des vorherigen Kurfürstentums Trier ging aller Staatsbesitz, und damit auch alle Nationalgüter, in den Besitz Preußens über. Da auch das Königreich Preußen bereits 1810 den Einzug aller Klöster und Stifte sowie deren Umwandlung in Staatsbesitz verfügt hatte, galten die Säkularisationsregelungen faktisch ununterbrochen fort.

Nach einer kurzen Konsolidierungsphase des neuen Staates nahm dieser die anstehenden Versteigerung der Nationalgüter wieder auf. Die Erlöse sollten die Kosten der Befreiungskriege und der Besatzung begleichen. Trotz heftigen Protestes der Gemeinde Briedel und Anträgen auf Rückübertragung des Eigentums an den Grundstücken aus der 1802 aufgelösten gemeindlichen Frühmesser-Stiftung kam es am 10. Juli 1820 zur Versteigerung dieses Vermögens, das neben dem Frühmesserhaus und verschiedenen Gärten noch rund 30.000 Weinstöcke umfasste. Der Kreis lehnte das Rückgabegesuch mit der Begründung ab, die Verstaatlichung durch die Franzosen sei bestandskräftig.

aus eiflia illustrata:
Am 15. Bendemiaire XII (8. Oktober 1803) ließ die französische Regierung das Kurfürstliche (erzstiftische) Kelterhaus zu Briedel zu 205 Frs (54 Thlr), am 18. Brumaire XII (den 10. November 1803) die Maarwiese zu 1100 Frs. (293 Thlr) und die über 4 Hektaren große laternwiese zu 6300 Frs (1680 Thlr) , am nämlichen Tage einige der Karthaus zu Koblenz zugehörig gewesenen Wiesen zu 190 Frs (50 Thlr); ferner an demselben Tage einen der Abteil Himmerode gehörigen Küchengarten zu 250 Frs (66 Thlr) und eine 3 Hektaren große Wiese zu 4700 Frs (1253 Thlr); am 13. Bendemiarie XII (6. Oktober 1803) die von demselben Kloster herrührenden 7900 Weinstöcke zu 1700 Frs (453 Thlr); am nämlichen Tage den dem St Castorstifte zu Carden (Abtei Himmerod) gehörigen kappeskeller zu 205 Frs (54 Thlr); am 18. Brumaire XII die von dem Stifte zu Sprigiersbach herrührende Wiese am Reilerkreuz zu 345 Frs (92 Thlr); am 13. Termider XIII (1. August 1805) 2177 Weinstöcke, Ländereien und Wiesen, welche dem Kloster Rosenthal gehört hatten, zu 480 Frs (128 Thlr) versteigern.

Quellen:
Schieder Wolfgang, Säkularisation und Mediatisierung in den vier rheinischen Departements 1803-1813, Teil I,
de Faria e Castro Katharina, die Nationalgüter im Arrondissement Koblenz und ihre Veräußerung in den Jahren 1803-1813
Schannat-Bärsch., Eiflia Illustrata, 3. Band, 1. Abt., Neudruck 1966
Akten im Bistumsarchiv Trier und Landeshauptarchiv Koblenz
Pfarr-Chronik Briedel
Kroth Elmar, die Frühmesserstiftung in Briedel, in Jahrbuch 2009 Cochem-Zell
G illes Karl-Josef, Die Geschichte der Gemeinde Briedel bis 1816
Baugedingbuch kurfürstlich Marienburger Hof 1726-1869

Der Moselwinzer um 1800

 

Auszug aus:
Johann Nikolaus Becker: Beschreibung meiner Reise in den Departementern vom Donnersberge, vom Rhein und von der Mosel im sechsten Jahr der französischen Republik.
In Briefen an einen Freund in Paris im Jahre 1799.

Der dumpfe Qualm in den Thälern wirkt so stark auf die Bewohner der Rhein- und Mosel-Ufer, daß man den derben Hunsrücker auf den ersten Blick von dem schwachen zusammen geschrumpften Weinbauer unerscheiden kann. Die Natur selbst hat sich gegen diesen verschworen, und seine Lage ihn träg und blöde gemacht. Im Sommer hat er keine bestimmte Arbeit, denn er hat keinen Acker und keine Fabriken, und nichts, wodurch er sich mit seinen Nachbarn verbinden kann, als das kümmerliche Geld, das er aus dem Ertrage seiner Weinberge lös`t. Diese Ernte gedeiht im Durchschnitte alle sechs Jahre ein Mahl. In den übrigen Jahren muß er darben, oder Wucherern in die Hände fallen. Er wird genöthigt, den Wein frisch von der Kelter, oder gar am Stocke zu verkaufen, auch wohl auf mehrere Jahre sich voraus bezahlen zu lassen. Diese Noth des Weinbauers giebt den spekulirenden Wucherern am Rhein und an der Mosel ein weites Feld, und sie haben ihre Betrügereien ordentlich in ein Sistem gebracht, in dem sie sich einander nicht zu beeinträchtigen pflegen. Wer im Monat Praireal (20.5.-18.6.) Den Wein am Stocke kauft, giebt ungeführt zwei Drittheile weniger, als wenn er ihn von der Kelter hohlt, denn in jenem Falle riskirt der Wucherer, daß vielleicht der Messidor (19.6.-18.7.), den er den Brat- und Koch-Monat nennt, nicht gut ausfällt, und der Wein schlechter geräth, als man Anfangs nach Wahrscheinlichkeiten berechnet hatte. Ich glaube nicht zu übertreiben, wenn ich behaupte, daß es vielleicht von Mainz biß Koblenz, und von Trier biß Koblenz keine zwanzig Weinbauer giebt, die ihren Wein über den Brumaire (22.10.-20.11.) Hinaus unverschuldet im Keller haben. Dadurch geht nun der eigentliche große Nutzen verloren, den man aus dem Weinbaue ziehen kann. Es giebt Fälle, wo der Wein, wenn er vier oder fünf Jahre alt ist, noch drei und vier Mahl so theuer verkauft werden kann, als wenn er im ersten Jahre, oder wohl gar von der Kelter losgeschlagen werden muß. Die Zeit der Veredlung geht dann für den Verkäufer verloren, und mit ihr dasjenige, was den Wein am kostbarsten macht, undd die meisten Liebhaber anlockt.

Die größten Wucherer in diesen Gegenden sind die Pfaffen und Weinschenken in den kleinen und großen Städten. Bei jenen findet man auch die edelsten Weine. Sie häufen aus dem Ertrage ihrer fetten Pfründen im Winter so viel baares Geld auf, daß sie im Stande sind, im Herbst ihre Keller zu füllen. Sobald der Sommer da ist, und nur einige Aussicht zu einer gesegneten Ernte verspricht, machen sich diese Harpien auf die Beine, baares Geld in der Tasche und Honig auf der Zunge. Meist sind sie schon Gläubiger der Weinbauer. Sie drohen mit Aufkündigung des Kapitals, mit Erpressung der rückständigen Zinsen, und bringen es durch allerlei unerlaubte Mittel dahin, daß ihnen die armen bedrängten Leute die Hoffnung auf ihren Herbst verkaufen. Nicht minder schädlich sind die Weinschenken. Diese haben schon ihre bestimmten Familien, denen sie alle Jahre ihren Wein abkaufen. Braucht der Bauer Geld, wie dies fast durch das ganze Jahr der Fall ist, so geht er zu seinem Abnehmer, borgt auf den kommenden Herbst, bringt das Geborgte durch, und fängt wieder von neuem zu borgen an. Man hat mir Beispiele dieser Art erzählt, die allen Glauben übersteigen.

Wie sehr der Weinbau selbst durch dieses Unwesen leidet, scheint die jenseitige Regierung nicht zu bekümmern. Wenn der Bauer nicht für sich selbst arbeitet, so weiß man, daß nichts con amore geht. Im Frühjahre geht er in seinen Weinberg, aber was soll er sich mit dem Beschneiden und Jäten viele Mühe machen? Die kommende Ernte lacht ihm nicht entgegen, längst hat sie der Pfaff oder Weinschenk verschlungen. Das Einzige, was den Weinbau noch von seinem gänzlichen Untergange gerettet hat, ist das Interesse der Herrschaften, die wegen ihres Zehntens eine starke Aufsicht über die Weinberge führen, und eigene Gesetze vorschreiben, nach denen sich jeder Eigenthümer oder Lehnsmann richten muß.
Die Entbindung von bestimmten Geschäften während des größten Theils des Jahres und der schändliche Handel selbst haben die Moralität der Weinbauer verdorben, und gänzlich das Schlichte und Redliche verwischt. Ich will nicht läugnen, daß uns jener Müssiggänger, dem man einen gewissen Grad von Munterheit nicht absprechen kann, auf einige Stunden ganz gut unterhalten kann, und dies ist, däucht mir, ein allgemeines Phänomen.

Wenn auch der vorliegende Bericht zeitbedingt stark politisch geprägt ist, zeigt er doch im Wesentlichen das Dilemma auf, in dem sich viele Winzer damals befanden. Der Autor J.N. Becker war von der französischen Revolution sehr beeinflusst und seine Schriften zeugen von seinem Kampf gegen die kirchlichen und adeligen Herrschaften.

In Briedel werden diese Verhältnisse nicht so gravierend gewesen sein. Durch die großen Ackerflächen auf der Briedeler Heck und die Rottwirtschaft waren zwei weitere Einkommensmöglichkeiten vorhanden, die die Abhängigkeit von den witterungsbedigt oft schwankenden Erlösen aus dem Weinbau ausglichen.

Briedel

Grenzort im Schnittpunkt

von Territorialherrschaften und Verwaltungsbezirken

Hermann Thur 11/2013

Die Gemarkung der Gemeinde Briedel reicht von der Mosel bis weit in den Vorderhunsrück hinauf und ist von vielen anderen Gemeinden umgeben. Die Weinberge auf der linken Moselseite grenzen an Kaimt, jetzt Zell-Kaimt, wie auch die südliche Grenze entlang der Talhöhen des Altlayerbaches. Es folgen die Gemarkungen Altlay - Hahn - Raversbeuren auf den Hunsrückhöhen, bevor nach den Nachbarschaften mit Enkirch und Burg an der gemeinsamen Grenze zu Pünderich wieder die Mosel erreicht wird. Neben dem Weinbau im Tal bildete die Rottwirtschaft in den Niiederwäldern der Briedeler Heck über Jahrhunderte hinweg die wirtschaftliche Basis der Einwohner. Da auch die anderen Orte bzw. deren Grundherren davon profitieren wollten, entstanden vom Mittelalter bis ins 20. Jhdt. immer wieder Streitigkeiten, die oft vor Gericht landeten. Ob die auf der Reichssynode 614 zu Paris behandelten Streitigkeiten über Eichelmast-Rechte auch die Briedeler Heck betrafen, ist uns nicht überliefert.

Die Briedeler Heck ist seit früher Zeit, so zeigen es die vielen archäologischen Ausgrabungen, stark besiedelt. Seit alters her ist sie aber auch umkämpftes Grenzgebiet. Zwar sind die genauen Grenzverläufe in der keltisch/römischen Zeit nicht genau lokalisierbar, aber die Forschungen weisen immer wieder in unsere Region. Die Franken, die nach den Zusammenbruch Roms in unsere Region zuwanderten, hatten wenig Bezug zum Weinbau. Sie ließen daher die in den Tälern siedelnden Kelten und andere romanisierte Gruppen unbehelligt und siedelten selbst auf den Höhen, wo sie Ackerbau und Viehzucht betrieben. Die unterschiedlichen Lebensweisen der Talbewohner gegenüber den Höhensiedlern und die nahe der Briedeler Heck verlaufende Wasserscheide des Hunsrücks zeigt uns auch eine sprachliche Trennlinie zwischen dem moselländischen und den rheinischen Moselfränkisch.

So treffen die römischen Provinzen Belgica prima und Germania superior hier an der Gemarkungsgrenze zu den Nachbarorten des Hunsrücks zusammen.

Nach dem Zusammenbruch des römischen Reiches waren die Domänenländereien zunächst herrenlos. Unter den zuziehenden Franken war der König Herr über alle Ländereien und Jagden, die in Fiskalbezirke eingeteilt und verwaltet wurden. An seine verdienten Vasallen sowie Kirche und Klöster wurden die Güter und die mit Grundbesitz zusammenhängenden Rechte dann teilweise verschenkt und die Begünstigten gaben ihrerseits Teile ihres Besitzes weiter. (Lehen, Afterlehen etc.). Die dabei hohe Beschenkung der Klöster diente oftmals der standesgemäßen Versorgung der für machtpolitische Heiraten nicht geeigneten Töchter sowie der Erbabfindung nachgeborener Söhne. Der Hunsrück, deren Bewohner nach dem Zusammenbruch des römischen Reiches und aufgrund schlechter Wetterbedingungen zurückgegangen war, erlebte ab ca 1.000 durch Rodung der Wälder eine erste Blüte.

Die christliche Kirche hatte sich schon in den Römerzeiten an den vorhandenen Räumen orientiert und die Bischofsbereiche, die Bistümer, an alten Grenzen ausgerichtet. Die sich unter den Merowingern bildenden Verwaltungsbezirke, die Gaue, behielten diese Ordnung bei, da das Königtum intensiv mit der Kirche kooperierte.

Unter den Karolingern waren es dann der Biedgau , der Trechiergau und der Nahegau, deren Grenzen hier aufeinandertrafen. Während sich der Biedgau später zurückbildete, dehnte sich der Moselgau bis zum Mayengau aus. Die unteren Verwaltungsgebiete, die Fiskalbezirke, zeigten mit der Grenze des Fiskus Kröver Reich mit dem Fiskus Klotten und dem Fiskus Boppard auf dem Hunsrück wiederum Briedel an der Schnittstelle. Als Verwalter setzten sie die Pfalzgrafen bei Rhein ein, die mit der Zeit immer stärker wurden, die königliche Macht zurückdrängten und sich selbst zum Landesherren aufschwangen, einige kirchlich beherrschte Regionen jedoch den sich etablierenden Bistums/ Kurfürstentümern überlassen mussten.

Die einzelnen Orte bildeten Markgenossenschaften, d.h. sie nutzten die sie umgebenden Wälder und Weiden gemeinschaftlich. Entsprechend ihrer Einwohnerzahl und ihren Bedürfnissen nahmen sie das Land in Besitz, ohne damit jedoch die Oberherrschaft anzugreifen. Unterstützt durch die sehr früh dominierende Macht des Bistums Metz und der Klöster dehnten die Briedeler ihre Gemarkung zum Hunsrück hin bis an die Gaugrenzen und dem Bistum Mainz aus.

Bei der Reichsteilung zu Verdun anno 843 kam Briedel und die Moselschiene als ehemaliger Bestandteil von Belginum und dem Moselgau mit dem Mayengau zu Lotharingien (Mittelreich Lothar I.), während Hahn, Altlay und Raversbeuren mit dem Nahegau zu Austrien, dem ostgermanischen Reich (Ludwig der Deutsche) zugeschlagen wurden.

859, bei der erneuten Teilung nach dem Tode Lothars, kam das Bistum Metz und der Moselgau zu Austrien, dem östlichen Germanischen Reich. Obwohl Neustrien und Austrien desöfteren unter einem Herrscher vereinigt und unter dessen Söhnen wieder aufgeteilt wurden, blieb Briedel fortan bei Austrien und dem deutschen Kulturraum.

Ab dem 12. Jhdt. bildeten sich im Rheinland vermehrt Territorialherrschaften aus. Grundbesitz, adelige und kirchliche Herrschaftsrechte waren fortan die Basis der Machtausübung. Damit einher zeigte sich ein Rückgang der kaiserlichen Macht. Dies wiederum ebnete den Weg für die Separationsbestrebungen der Fürsten und Grafen. Fußend auf dem Besitzverständnis des Mittelalters und vielen Erbteilungen kam es nun zu einer Zersplitterung der Herrschaftsbereiche. An unserer Hunsrückgrenze festigte sich das Dreiländereck Baden- Kurtrier - Kurpfalz. Religiöse Unterschiede als Folge der Reformation taten ihr übriges. Staaten mit eigenem Rechts- und Zollsystem überzogen das Land mit einem Netz an teils fast unüberwindlichen Grenzen. Der bis in die frühe Neuzeit hinein bekannten Flickenteppich des deutschen Reiches wurde erst durch den Wiener Kongress nach Napoleon bereinigt. Auch die Zugehörigkeit zum Heiligen römischen Reich deutscher Nation war ja durch Napoleon aufgehoben worden.

Der bischöfliche Verwaltungsbezirk des Bistums Trier, das Archidiakonat Karden bzw. das Landkapitel Kaimt, zeigte Briedel an der Moselschiene eingebettet in die umgebenden Pfarreien, auf der Höhe mit Altlay und Hahn angrenzend an das Landkapitel Kirn im Erzbistum Mainz. Sehr früh im 6. Jhdt. kam Briedel durch eine Königsschenkung an das Bistum Metz, unter dessen Einfluss auch das Kröver Reich stand. Nach der Erstarkung des Bistums Triers bildete Briedel an der Mittelmosel eine Metzer Exklave. Erhärtet wird diese Annahme auch durch den Umstand, dass Briedel inmitten des Pfarrbezirks St. Peter zu Kaimt (Marienburg mit den Orten von Reil bis Bullay) lag, aber nie dazugehörte. Erst nach dem Verkauf der Briedeler Güter vom Kloster St. Trond an das Kloster Himmerod wurden wir in das Bistum Trier umgegliedert.

Die frühen Metzer Bischöfe entstammten der merowingischen Königsfamilie. Da sie als Bischof für das Seelenheil ihrer Untergebenen zuständig waren, setzten sie zur Ausübung der weltlichen Macht, insbesondere des Gerichtswesens, Vögte ein. Zunächst waren das in Briedel ihre Verwandten, die Grafen von Luxemburg. Mit der Zeit verfestigten sich die Vogteirechte und bildeten sich zu eigenständigen weltlichen Herrschaften aus. Ein Nachfolgezweig der Luxemburger, die Grafen von Salm verlehnten die Vogtei Briedel später an einen Seitenzweig der Familie, die Herren von Oberstein.

Nachdem das Bistum Trier 1018 die Region um Koblenz geschenkt bekam, versuchte es, eine n Korridor die Mosel hinab zu erwerben, um die beiden Landesteile zusammenzuführen. Viele Streitigkeiten über die Briedeler Vogtei sind uns überliefert. Daraus entwickelt sich das Kurfürstentum Trier. Trier baute seinen Einfluss gegenüber Metz aus, wohingegen in Lothringen, dem bisherigen Trierer Schwerpunkt, eine gegenläufige Entwicklung eintrat. Metz war später sogar Bestandteil der Kirchenprovinz Trier. Die Vogteirechte, die mit der Gerichtsbarkeit und den daraus entstehenden Einnahmen die weltliche Macht darstellten, wurden weiterhin von den Grafen von Salm ausgeübt. Für den Zeller Hamm saß der Vogt, 1339 der Herr zu Daun, auf der Burg Arras. Briedel war diesem nicht unterstellt, da hier die Herren von Oberstein als Afterflehen der Salm Rechtsinhaber waren. Im Hunsrückbereich, wo sich die Pfalzgrafen gegenüber der Kirche durchgesetzt hatten, üben diese die Vogteirechte selbst aus. Dies änderte sich auch nicht durch den Übergang auf die Sponheimer und deren Nachfolger.

Der Kurfürst von Trier hatte sich an der Mosel mittlerweile zwar zum Landesherren entwickelt und den Salmer Einfluss zurückgedrängt. Die Kurfürsten versuchten intensiv, auch Briedel in das umgebende Gefüge voll einzubinden. Das Vogteirecht über Briedel und damit die volle Gerichtsbarkeit und die Einnahmen aus der Gemeinde konnte Kurfürst Balduin aber erst 1341 erwerben, als die Obersteiner dringend Geld brauchten. Mit der Verleihung der Stadtrechte 1376 und der Verlagerung des Hochgerichts nach Zell (in Briedel blieb nur noch ein Niedergericht) drängte er den restlichen Salm/Obersteiner Einfluss schrittweise zurück. Briedel ist mit seinen moselländischen Nachbargemeinden Pünderich und Kaimt seit 1377 im Amt Zell und damit unter einer einheitlichen herrschaftlichen Verwaltung.

Hahn war seit alters her in der Pflege und Pfarrei Sohren, Amt Kirchberg, vordere Grafschaft Sponheim. Es kam 1439 durch Schenkung an das Karmeliterkloster Kreuznach zum Bistum Mainz, dessen Bereich sich schon immer mit einer Spitze über die Wasserscheide hinweg bis Altlay hinzog. Eine Ursache könnte hier in den uralten Schiefergruben liegen. Altlay gehörte ursprünglich zur Pfarrei Kirchberg. 1821 wurde Hahn zu Altlay umgepfarrt und kam daraufhin zum Bistum Trier.

Auch Raversbeuren gehörte zum Oberamt Simmern im Kurfürstentum Pfalz.

Die Grafschaft Sponheim wurde durch Erbfall 1237 und nochmals 1437 in die vordere und hintere Grafschaft aufgeteilt. Hahn kam dabei zur vorderen Raversbeuren Enkirch zur hinteren Grafschaft. Anteile an den Territorien wurden später noch mehrfach verpfändet und zurückgekauft.

Diese Grenzen als solche blieben fortan weitgehend stabil und so stritten sich dann seit dem ausgehenden Mittelalter die Kurfürsten von Trier, die Grafen von Sponheim bzw. die Rheingrafen bei Pfalz und die Markgrafen von Baden um die Herrschaft über das begehrte Ackerland und die ertragreichen Jagdgründe.

1502 trat das Kurfürstentum Trier dem Kurrheinischen Reichskreis bei, während die angrenzenden Hunsrückorte aus der Grafschaft Sponheim Teil des Oberrheinischen Reichskreises wurden.

Die Reformation im Kurpfälzischen - Sponheimischen - (Altlay - Hahn - Raversbeuren - Enkirch ) brannte die Grenze zum Kurtrierischen (Briedel - Kaimt - Pünderich) tief in den Köpfen der Bevölkerung ein. In der Zeit des 30-jährigen Krieges, mehr noch während des spanischen Erbfolgekrieges und der Freiheitskriege um die Niederlande, wurde unsere Region mal von den Spaniern, dann wieder von den Schweden oder Österreichern sowie den Franzosen immer wieder besetzt und ausgebeutet. Ob es auch zu Kämpfen zwischen den katholischen Briedelern und Kaimtern mit den evangelischen Hahnern und Hunsrückern kam, ist nicht überliefert. Wahrscheinlich nicht, denn in Hahn war nach der eingeführten Reformation sehr früh eine Simultankirche vereinbart, was auf ein vernünftiges Nebeneinander der Religionen hindeutet. Jedoch nahmen die Weidestreitigkeiten und Zankereien über Jagdrechte in der Folge zu und es kam zu mehreren Prozessen bis zum Reichkammergericht.

Der Schacherhof - heute Mayermunderhof - war seit alters her im Besitz der Sponheimer, gehörte aber zum kurtrierischen Banne (Gemarkung) Briedel. Über den Grund dieser Konstellation, zumal die Sponheimer mit Enkirch und Raversbeuren ja an das Gebiet direkt angrenzten, ist noch im Dunkel der Geschichte verborgen. In dem Buch „Der Schöffe von Briedel" ist dieser Grenzkonflikt anschaulich beschrieben.

Auch der strittige Bereich Mutzig, ein auf Briedeler Bann liegendes Gebiet, das an die Grenzen von Kaimt und Altlay anstößt, war jahrhundertelang umstritten. Über die dortigen Jagdrechte stritten der Kurfürst und die Sponheimer ständig. Jeder versuchte immer wieder durch die Jagdausübung seine althergebrachten Rechte nachzuweisen.

Über Grenzstreitigkeiten, Unstimmigkeiten über Weide- und Behölzigungsrechte sowie Jagdregelungen sind uns viele Prozessunterlagen aus vielen Jahrhunderten überliefert.

Die Gemeinde Pünderich (heute deren Bürger) ist Eigentümer einer großen Fläche Rottlandes, die im groben mit dem Bezirk Mutzig übereinstimmt. Zur Zeit (ab 1794) der napoleonischen Herrschaft, als Pünderich zur Maire Enkirch und Briedel zur Maire Zelt gehörten, wird dieses Gebiet als Exklave und zur Maire Enkirch gehörend, in den alten Karten ausgewiesen. Wann und warum die Gemeinde Pünderich Eigentümer wurde und es nicht nach Pünderich umgemeindet wurde, liegt noch im Nebel der Geschichte und harrt der Aufklärung.

Ab 1694, als die Franzosen unter Ludwig XIV. das linke Rheinufer besetzten, wurde u.a. das Bistum Metz, dem französischen Staat einverleibt. Die Restitutionsansprüche Frankreichs sahen den Kanton Trarbach mit dem Mont Royal als unveräußerliches französisches Territorium an und Briedel war mal wieder Grenzort zwischen Frankreich und Deutschland. Nach einigen Jahren war dieser Spuk jedoch vorbei und seither sind wir alle deutsch. Daran hat auch die Besetzung durch Napoleon und französische Truppen nach dem 1. und 2. Weltkrieg mit den zeitweiligen Okkupationen nichts mehr ändern können.

1794 besetzen französische Revolutionstruppen die Rheinlande. Briedel als ehemals kurtrierischer Ort untersteht zunächst der Generaldirektion Koblenz, ab 1797 dann dem "arrondissements communaux" in Kreuznach (Departement Donnersberg). Nach dem Frieden von Campo-Formio (17.10.1797) verbindet Frankreich die besetzten linksrheinischen Gebiete am. 4.11.1797 auch formell mit dem Mutterland, was 1801 im Frieden von Luneville völkerrechtlich sanktioniert wird. Damit sind wir „echte" Franzosen. 1798 befindet sich Briedel nunmehr im Département Rhine-et-Moselle mit Sitz in Koblenz, Arrondissement Koblenz, Kanton Zell, Maire Zell.

Eine Auswirkung der jahrhundertelangen Klosterherrschaft innerhalb des Kirchenstaates Kurtrier ergab, das es in Briedel zu keiner Zeit Leibeigene gab, während in den Nachbarorten dieses Konstrukt noch lange Basis des Zusammenlebens war.
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Ab 1798 befindet sich Briedel an der Grenze der Maire (Bürgermeisteramt) Zell und des Kantons Zell, des Arrondissements Koblenz und des Departements Rhein-Mosel. Demgegenüber lagen die alten sponheimischen Gebiete, im Arrondissement Simmern. Enkirch und Burg, denen Pünderich zugeschlagen wurde, in der Maire Enkirch, Kanton Trarbach, Arrondissement Simmern. Hier verlief auch die Grenze zum Departement Saar (Sarre). Hahn und Raversbeuren waren der Maire Trarbach, Kanton Trarbach und Altlay der Maire Kirchberg, Arrondissement Simmern, zugeordnet. Trotz dieser erneuten Grenzen war nach der Auflösung der alten kleinen Territorialstaaten und durch die Einführung der zentralen französischen Gesetzgebung (code zivil) erstmals seit langer Zeit wieder ein rechtseinheitlicher Raum in unserer Heimat entstanden. Die nun vorhandene Gewerbefreiheit und die weggefallenen Zollgrenzen gaben merkliche Impulse zur wirtschaftlichen Entwicklung.

Nach dem Wiener Kongress beanspruchten und verwalteten zunächst Österreich und Bayern mit dem Donnersbergkreis die Region Hunsrück bis zur Mosel, während das Gebiet nördlich der Mosel (Eifelseite) von Preußen verwaltet wurde. Bevor auf dem Wiener Kongress eine endgültige Entscheidung fiel, machte Preußen 1815 Nägel mit Köpfen und dehnte seinen Einfluss bis zur Nahe aus. Nach dieser wieder kurzen Episode als Grenzort waren wir fortan im Herzen der preußischen Rheinlande. Während bis dato überwiegend die Mosel der Haupttransportweg war, wurde nunmehr die Infrastruktur durch Straßen- und Eisenbahnbau forciert und dem Fernhandel die Türen geöffnet. Trotzdem ging die Industrialisierung an uns weitgehend vorbei. Die aus alter Zeit vorhandenen Bergwerke (Schiefergruben, Erz (Blei--)abbau, wurden unrentabel und die bergige Topografie schreckte Investoren ab.

Die kirchlichen Bistümer, die die Franzosen umstrukturiert hatten und aufgrund dessen Briedel dem Bistum Aachen zugeordnet war, wurden 1824 unter dem preußischen König neu geordnet und so kam unsere Region wieder zu Trier und die Grenze zum Bistum Mainz verlagerte sich Richtung Nahe weiter weg.

Mit der preußischen Einteilung in den Landkreis Zell, Regierungsbezirk Koblenz kam Briedel in eine zentralere Lage mit Pünderich und Kaimt im Amtsverwaltungsbezirk Zell, Altlay-Hahn-Raversbeuren kamen in die Bürgermeisterei Sohren und Enkirch - Burg ins Amt Trarbach, später selbständig in Enkirch, alles im Kreis Zell.

Nach dem 1. Weltkrieg wurden wir zunächst von den Amerikanern besetzt, die ihren Einflussbereich jedoch 1923 bis zum Üssbach zurücknahmen und uns der französischen Verwaltung überließen.

Von 1931 bis 1945 waren wir Bestandteil des Gaues Koblenz-Trier-Birkenfeld, später inkl. Luxemburg dem Moselgau.

Die Umwälzungen nach dem 2. Weltkrieg ließen die örtlichen Verwaltungsbezirke zunächst unverändert. Mit dem Regierungsbezirk Koblenz und Trier wurde Briedel von der ehemaligen preußischen Rheinprovinz in das neugebildete Land Rheinland-Pfalz umgegliedert.

Die Verwaltungsreform 1969/1970 bestätigte Briedel in der Verbandsgemeinde Zell, der nun auch Altlay zugewiesen wurde. Hahn und Raversbeuren kamen in die Verbandsgemeinde Kirchberg im Rhein-Hunsrück-Kreis und Enkirch-Burg in die VG Traben-Trarbach im Kreis Bernkastel-Wittlich. Durch unsere Lage am Rande der neu gebildeten Kreise Cochem-Zell und Rhein-Hunsrück bildet die Briedeler Heck auch wieder eine Regierungsbezirksgrenze.

Im Zuge des Siedlungsverfahrens und der Flurbereinigung Hahn wurden größere Flächen von Briedel in die Gemarkung Hahn umgemeindet. Damit entspricht der Grenzverlauf der beiden Gemarkungen nunmehr in etwa den Ansprüchen, die die Gemeinde Hahn, unterstützt von den Markgrafen von Baden und den Grafen von Sponheim, schon im 15. Jahrhundert gegen die Gemeinde Briedel, unterstützt durch den Kurfürsten, erhoben hatte.

Die seit dem 6. Jhdt. bestehende Pfarrei St. Martin Briedel hatte lediglich im Mittelalter während der Inkorporationszeiten zu den Klöstern St.. Trond und Himmerod keine Eigenständigkeit. Im 20. Jhdt. wurde die katholische Pfarrei Altlay mit der Filiale Hahn sowie Pünderich der Pfarreiengemeinschaft Briedel zugeordnet. 2011 ging Briedel mit den obigen Pfarreien in die Pfarreiengemeischaft Zeller Hamm ein.

Heute endlich liegen wir mitten im Herzen des vereinigten Europa und die unteren Verwaltungsgrenzen stellen für die Bürger kein Hindernis mehr dar.

Der Zehnt in Briedel

 

In der ersten urkundlichen Erwähnung Briedels vom Jahre 748 überträgt Bischof Chrodegang von Metz dem neugegründeten Kloster Gorze den Weinzehnten in Briedel. Es ist eine der ältesten schriftlichen Nachweise über Weinbau an der Mosel und den Zehnten allgemein.

Die Zahlung des Zehnt als Kirchensteuer ist eine alte jüdisches Regelung zur Finanzierung der Priester und Tempel. Schon Abraham musste den Zehnten aus seinem Kriegsgewinn zahlen und mit den Gesetzen auf Sinai wurde bereits der Zehnt für die jüdische Gemeinschaft eingeführt.
„Alle Zehnte im Lande vom Samen des Landes und von den Früchten der Bäume sind des Herrn und sollen dem Herrn heilig sein.
Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünfen darübergeben.
Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein Heiliger Zehnt dem Herrn."
(Altes Testament, 3, Mose 27,30-32)

Jesus sagt: Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist und Gott was Gottes ist.
Jesus sagt auch: „Ja, ihr sollt den Zehnten geben, aber ihr sollt die wichtigen Dinge nicht ungetan lassen" (Matthäus-Evangelium).
Jesus hat die jüdische Zehntbestimmung nicht erneuert, damit ist der Zehnt keine vom christlichen Glauben vorgegebene Abgabe bzw. Verpflichtung. Viele christliche Freikirchen und Konfessionen lesen jedoch ein klares Gebot zum Zehnten aus den Bibelstellen und erwarten auch heute noch von ihren Mitgliedern rigoros die Abgabe.

Bereits Mitte des 6. Jh. fordern die Kirchenväter von den Christen, doch bitte nicht hinter den Juden zurückzustehen und auch einen gleichwertigen Beitrag für die Kirche, und damit für den Priester- und Gebäudeunterhalt zu entrichten.

Auf der Synode von Marcon 585 wird die Einführung des Zehnten für die Christen debattiert und die Einführung gefordert.

Bei der karolingischen Neuordnung des Kirchenwesens erlässt Karl der Große 779 ein Gesetz, das die Zahlung des Zehnten von den Früchten (Fruchtzehnt) und dem geschlachteten Vieh (Blutzehnt) „für Kirche und Priester" anordnet. Es gibt zunächst keine Ausnahmen, auch der Adel muss den Zehnten zahlen. Die Befreiungen des Adels und anderer Herrschaften kommt erst später sukzessive in die Regeln hinein. Dieses „Kirchensteuergesetz", das die Finanzierung der Kirche auf eine feste Basis stellte, ist vermutlich eine Vorleistung für die spätere Krönung Karls als römischer Kaiser. Damit hatte die Kirche die später noch durch Stiftungen verbreiterte Grundlage, sich als gleichwertiger Partner gegenüber den weltlichen Fürsten zu behaupten.

Auf der Synode zu Metz 888 wird festgelegt, dass die Einnahmen aus dem Zehnten nur für den Lebensunterhalt der Geistlichen, den Gebäudeunterhalt und die benötigten Utensilien verwandt werden darf. Zehntverweigerung und Betrug wurden mit der Exkommunikation bestraft, und das war damals oftmals härter als eine Geldstrafe.

Da den Kirchen vor Ort die Macht fehlte und der Bischof zu weit weg war um den Zehnten durchzusetzen, wurden die Vögte, bei uns die Salmgrafen und deren Lehensnehmer, die Obersteiner Herren, mit dem Einzug beauftragt, die davon dann den Löwenanteil für sich behielten. Der Briedeler Klosterhof von St Trond (bei Lüttich, ein Tochterkloster des Merowinger-Bistums Metz), später Himmerod, war vom Zehnten befreit. Darüber gab es desöfteren Streit, denn die Vögte wollten auch davon profitieren. Erst als die Salmgrafen die Zehntrechte an den Kurfürsten verkauften, gab es Ruhe. In der Einschaltung der Vögte liegt bereits die Wurzel der adeligen Zehntberechtigten und der Entfremdung dieser Einnahmen von der Kirche.

Schon immer brauchte der Staat, die Herren, viel Geld für sich, für die Kriegsführung etc., während die Infrastruktur nicht gefördert wurde. Die erforderlichen Finanzmittel wurden durch die Pachtabgaben aufgebracht, denn alles Land gehörte ja dem König, der es an seine Vasallen verlehnte. Die vom Adel und der Kirche mit ihren Klöstern selbstbewirtschafteten Güter brachten gleichfalls hohe Erträge, da ja die Leibeigenen und Hörigen Arbeiter faktisch ausgebeutet wurden.

Die direkten Steuereinnahmen der Gemeinde waren demgegenüber sehr gering. So stellten die Einnahmen aus Strafen und Bußen in vielen Jahren über die Hälfte des Gesamtetats der Briedeler Gemeinde dar.

Aber auch auf diesem Gebiet war die Kirche nicht müßig. Die Einnahmen aus den Synodal- (Kirchen-) strafen, die meist aus Wachsstrafen bestanden, ermöglichten die Beleuchtung des Gotteshauses und vieles mehr. Der Zehnte war neben den Spenden und Gebühren die einzige Einnahme, von der der Priester leben musste und der Kirchenbetrieb unterhalten wurde. Auch der Kirchenneubau / Renovierungen waren damit zu bestreiten.

Die Sozialleistungen waren ausschließlich Angelegenheit der Kirche, die diese aus dem Zehntanteil aufbrachte. Dazu nennen frühe Quellen 1/3 des Zehnten, der für die Armen aufgewandt werden soll. Mit der Säkularisation ging den Klöstern und Kirchen großes Vermögen verloren, das oftmals für die Armenfonds vorgesehen war. Die napoleonischen Regelungen übertrugen die Armenfürsorge auf die Kommunen. Die Briedeler Armenkasse wurde aus dem Erlös eines Sonderhiebes im Gemeindewald eingerichtet. 1862 wurde in Briedel die Hundesteuer eingeführt mit der Maßgabe, damit die neugegründete gemeindlichen Armenkasse zu fördern.
Wenn man das mit den heutigen kommunalen und staatlichen Haushalten vergleicht, hat sich in den 1000 Jahren nicht viel geändert, auch da ist über ein Drittel für Sozialleistungen verplant.

Während der Zehnte und die Pacht messbar aus den jeweiligen Erträgen bemessen werden konnten, Waren andere Einnahmen und Vermögen der Steuererhebung nur bedingt zugänglich. Daher waren die frühen Steuern meist Kopfsteuern und wurden nach Haushalten (Herdsteuer) Köpfen (Kriegssteuern) aufgebracht. Auch Toilettensteuer, Fenstersteuer etc. kommen vor.

Später erfolgte dann oftmals eine Vermögensbewertung der Haushalte durch örtliche Kommissionen, die darauf fußend auch die Steuern festlegten. Die erhaltenen Steuerlisten sind heute eine Fundgrube für die Familienforscher.

Nach verlorenen Kriegen oder wenn der Grundherr Lösegelder zahlen musste, aber auch von evtl. Besatzungstruppen, wurden die notwendigen Beträge von oben über die Verwaltungsbezirke und die Gemeinden bis zu den Haushalten heruntergebrochen, ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit. Klagen über hohe Kontributionszahlungen, Umlagen für Verpflegung und Einquartierung von durchziehenden Truppen, Türkensteuer und mehr ziehen sich wie ein roter Faden durch die alten Kassenunterlagen von Briedel.

Der Zoll, eine typische indirekte Steuer und Vorläufer unserer heutigen Mehrwertsteuer, war recht einfach zu erheben und brachte, da er an den vielen kleinen Herrschaftsgrenzen machtvoll einbehalten wurde, oftmals den Großteil der Herrschaftlichen Einnahmen auf.

Beim Zehnten werden regional unterschiedlich der Große und Kleine Zehnt oder der Nasse und Trockene Zehnt unterschieden. In Briedel wurde der Große Zehnt auf die Traubenernte gehoben, während der Kleine Zehnt auf Heu, Bohnen, Linsen, Wicken, Äpfel, Birnen und Nüsse berechnet wurde. Aber auch Ferkel, Lämmer, Hühner, Gänse, Kälber sind Zehntpflichtig.

Wie uns die Akten berichten, wurde ein Zweiter Zehnt, (oftmals auch der Neunte genannt) wahrscheinlich auf Getreide, separat erhoben und diente ausschließlich der Unterhaltung der Kirche (Kirchenfabrik).

Nicht zu verwechseln mit dem Kirchenzehnt sind die Pachten, die an das Kloster Himmerod und die Pfarrkirche zu zahlen waren, Diese bestanden meistens aus der Halbpacht - jeder zweiten Traube - , später dann aus einem Drittel. Bei Häusern und Kellern wurde dagegen oftmals eine feste Geldsumme oder eine festgelegte Warenlieferung in Wein oder Öl, Wachs, oder Hühnern, gefordert.

Vom Ursprung her sollte der ganze Zehnte bei der Pfarrei verbleiben. Aber bald zogen die Grundherrschaften 2/3 des Zehnten an sich und die Pfarrei musste mit 1/3 vorliebnehmen. Das Kloster St Trond war dieser Nutznießer. Da aber von so weit weg die Kontrolle nicht möglich war, hatte dieses die Aufgabe der Erhebung an die Kellerei des Domkapitels übertragen. Als Aufwandsentschädigung behielten sich diese dann gleich 1/3 ein.

Der bei der Pfarrei verbleibende Zehntanteil wurde durch Messspenden, Anniversarien etc. aufgebessert. In Zusammenhang mit der Inkorporation ( damit auch Übergang des Zehntrechts) an Himmerod wurde ein Jahrgedächtnis für Kaiser Heinrich VII und seine Kaiserin Margaretha, einem Bruder des Erzbischof Balduin, in der Briedeler Kirche gestiftet.
Diese Verpflichtung ist lt. Aussage des Klosters durch die Säkularisation auch weggefallen.

Beim zivilen Gericht wurden hingegen meistens Geld- und Weinstrafen verhängt. Auch hier gingen 2/3 an den Vogt und 1/3 an die Gemeinde, wobei der gemeindliche Weinanteil von den Schöffen meist selbst getrunken wurde.

Über Ertrag und Qualität und damit über die Berechnung des Zehnten und dem Einzug, der Ablieferung, gab es immer wieder Streitereien zwischen Kloster und Winzer. So ist für Briedel schon von 1154 eine wegweisende Zehntordnung überliefert. Hierin ist genau beschrieben, wie der Zehnt berechnet und eingesammelt wird. Da das bisher übliche Einsammeln durch den Pfarrer im Keller der Winzer oftmals nicht genug abgab und auch die auswärts wohnenden Besitzer nicht erfasst werden konnten, wurde künftig direkt in den Weinbergen der Zehnt geschätzt, der dann abgeliefert werden musste.

Bahnbrechend in der neuen Ordnung war auch die erstmalige schriftliche Festlegung, dass der Zehntberechtigte als Gegenleistung für die 2/3 Anteil die Baulast der Kirche zu tragen hat und der Pfarrer und die Pfarrkinder davon befreit sind. Obwohl sich verschiedene allgemeine Regeln um den Zehnten im Laufe der Jahrhunderte änderten und die Herrschaftsverhältnisse wechselten, blieb die Briedeler Zehntordnung in Kraft. So musste beim Kirchenneubau 1774 das Kloster Himmerod und der Weihbischof das Kirchenschiff selbst erbauen und ausstatten. Das angesammelte Vermögen von 2.000 Thalern der Kirchenfabrik aus dem zweiten Zehnt wurde gleichfalls eingesetzt.

Das Zehntrecht war eine sehr gute Einnahmequelle für den Grundherrn. Da es an eine Kirche und das Bestehen einer Pfarrei geknüpft war, errichteten oftmals die Grundherren neue Kirchen auf ihrer Herrschaft, erwarben (kauften) sich das Pfarrrecht um dann die Zehnten einstreichen zu können. Eine Eigenkirche wurde im Mittelalter als die beste Geldanlage angesehen. Da eine Pfarrpflicht bestand, d.h. die Gläubigen mussten zu Ihrer Kirche gehen und durften nicht z.B. in ein Nachbardorf gehen, um die Sakramente zu empfangen. So war auch sichergestellt, das die anfallenden Stolgebühren (insbes. Beerdigung, Taufe) und die feiertäglichen Pflichtspenden beim richtigen Pfründeinhaber (Pfarrer) ankamen. Inder Frühzeit war lange Jahre ein Mitglied des Trierer Domkapitels der eingesetzte Pfarrer in Briedel. Da er nicht persönlich hier war, wurde ein einfacher Priester, dem nur ein geringes Gehalt bewilligt wurde, mit der Tätigkeit betraut. Die Einnahmen der Pfarrei (Pfründe) gingen aber zum „Pfarrer" nach Trier.

Auf der Lateransynode 1179 ist vermerkt: Laien, die Zehntrechte besitzen, dürfen diese nicht mehr andere Laien übertragen/verkaufen. Nur die ungeteilte männliche Erbfolge ist noch zulässig. Bei Verstößen erfolgt die Exkommunikation und der Käufer wird nicht mehr in geweihter Erde bestattet. Da waren wohl einige Pfründe in die falschen Hände geraten. Die Bistümer versuchten danach verstärkt, die Zehntrechte wieder in kirchliche Obhut zurückzugewinnen. Dazu wurden mehrere Gesetze und Entschädigungsregeln erlassen.

1264 verkaufte St Trond seine Rechte in Briedel an das Kloster Himmerod. Dieses besetzte die Pfarrstelle mit eigenen Patres und zog die Erhebung des vollen Zehnten gegen starken fast 50 Jahre dauernden Widerstand des Domkapitels wieder an sich. Dadurch kam es in den Genuss des kompletten Zehnten. Das ansonsten übliche Geschachere (Versteigerung etc.) der Pfarrstelle und damit der Zank um die Einnahmen entfiel danach bei uns. Leider gingen aber dadurch die großen Stiftungen und Erbschaften direkt an das Kloster und dienten nicht der Stärkung der örtlichen Pfarrei.

Der bis dato vom Domkapitel eingesetzte Pfarrer ging zurück nach Trier, behielt sein 1/3 Zehnt als Pfründe jedoch weiter. Erst nach dessen Tod wurde die Aufteilung zwischen Himmerod und dem Domkapitel neu geregelt, wobei eine erkleckliche Abfindung nach Trier gezahlt wurde. Im Laufe der Jahrhunderte gelang es jedoch dem Weihbischof von Trier wieder, sich 1/3 des Briedeler Zehnten anzueignen.

Änderungen in der Bewirtschaftungsform u.a. führten 1461 zu einem detaillierten Vergleich zwischen Himmerod und der Gemeinde über Zehntberechnung. Die schon 1154 niedergeschriebenen Regelungen blieben vollumfänglich erhalten, wurden jedoch mit klärenden Hinweisen ergänzt. Beispielsweise wird aufgezeigt, wie der Traubenzehnt zu berechnen ist (neun Lehel (Beschoff) in die Winzerbütte, 1 in die Zehntbütte)
Geerntet werden durfte erst, wenn die Weinbergsareale geöffnet waren. Dieses Bannwesen (Lose) wurde über alle Einflüsse hinweg bis in die 1960-er Jahre beibehalten, auch wenn der ursprüngliche Grund durch die Säkularisation weggefallen war. Auch der tägliche Beginn und das Ende der Lese wurde durch Glockenschlag angezeigt. Da der Qualitätsgedanke auch damals schon hoch war, läuteten bei Regen die Glocken und die Lese musste eingestellt werden.

Regelungen über z.B. Lämmerzehnt, d.h. welches Lamm gegeben werden musste etc. sind uns überliefert. Auch der Heuzehnt war geregelt, sodass alle zusammen mähen mussten. Die Nachbarn sollten sich gegenseitig beobachten, damit auch genug der klar definierten Heugarben abgeliefert wurden.

Viele Urkunden erinnern uns heute noch daran, dass die Briedeler sich desöfteren dem Zehnten verweigerten, sodass Himmerod mithilfe des Bischofs und Kurfürsten den Briedelern bei Nichtbefolgen unnachsichtige Bestrafung androhen ließ. In den Zehntsachen war immer die Gemeinde als Vertreter der Gesamtheit der Abgabepflichtigen Verhandlungspartner des Klosters.

Nach Einführung der Kartoffeln weigerte sich Briedel, darauf einen Zehnt zu bezahlen, da diese nicht explizit in den Verträgen genannt waren. Konnte ja auch nicht, denn bei deren Abfassung gab es sie noch nicht. Prozesse durch mehrere Instanzen konnten die Abgabe aber nicht verhindern.

Die Erhebung des Zehnten endete - wie viele andere Regelungen des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation - nach rund 1200 Jahren durch den Einmarsch der französischen Revolutionstruppen.

Die Franzosen beschlagnahmten die meisten kirchlichen Güter und verkauften sie zur Finanzierung ihrer Kriege. Aber auch die nachfolgenden Preußen gaben das konfiszierte Vermögen nicht zurück sondern verscherbelten noch nach 1820 ihrerseits die noch im Staatsbesitz verbliebenen Werte zu Gunsten der Staatskasse.

Das mittelalterliche Steuersystem wurde von den Franzosen modernisiert, von den Preußen erfolgreich weiterentwickelt und von der heutigen Verwaltung zu Perfektion und hoher Blüte gebracht.

Eine imposante Zehntscheune können wir in Briedel nicht vorweisen. Hauptzehnt war der Wein und der wurde im Himmeroder Keller verarbeitet. Der wurde um 1800 abgebrochen und neu errichtet. Ab 1804 erfolgte schon die Versteigerung der klösterlichen und kurfürstlichen Güter. Die Kelterhäuser der verschiedenen Grundherrschaften Briedels sind uns bekannt. Die heutige „Zehntscheune" war wahrscheinlich die Sammelstelle des Kleinen bzw., Zweitzehnts. Sie war in Himmeroder Besitz und wurde 1809 versteigert.

Der Marienburger Hof in Briedel besaß die kurfürstlichen Weinberge und war faktisch Erbpachthof der Familie Thielen mit einer starken Position der Familie. Ohne deren Zustimmung konnten keine Veränderungen vorgenommen und er der Familie auch nicht entzogen werden.

Die Grafenkelter mit den zugehörigen Weinbergen (auf der gegenüberliegenden Moselseite) hingegen war nur auf etwa 7 Jahre verlehnt und der Pächter hatte eine schwache Stellung. Daher war die Hofverwaltung wesentlich billiger. Deshalb wurden die Lehnsnehmer des vom Kurfürsten übernommenen Sponheimer Hofes diesem auf der anderen Moselseite liegenden Hof zugeteilt und nicht dem ortsansässigen.

Die beiden kurfürstlichen Höfe wurden 1802/1803 privatisiert und von der Firma Korn und Rumpel übernommen, die den vereinigten Hof noch rund 100 Jahre in fast unveränderter Form weiterführten.

Quellen:
Brückner Carola: Das ländliche Pfarrbenefizum im hochmittelalterlichen Erzbistum Trier
Kroth Elmar: Der Zehnte, in Kreisjahrbuch COZ 2010
NN.: Kirchengeschichte
Goerz Adam: Mittelrheinische Regesten
Lamprecht Karl: Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter
Beyer Heinrich: Mittelalterliches Urkundenbuch
Piot C.: Cartularie de làbbaye de Saint-Trond
Urkunden im Landeshauptarchiv Koblenz
Urkunden im Bistumsarchiv Trier