Der Kirchenschweizer

Auch in der Briedeler St.-Martin-Kirche gab es bis zur Mitte des 20. Jhds., wie in vielen großen katholischen Kirchen üblich, das Amt des Kirchenschweizers. Er war in eine dunkelrote Robe mit Barett gekleidet und trug eine Helebarde. Neben seiner Funktion als Türsteher und Aufseher während der Gottesdienste führte er auch die Prozessionen an.

Seine Aufgaben können wir gut der Briedeler Kirchenschweizerordnung von 1942 entnehmen:

A: Vor der heiligen Messe und der Andacht und Christenlehre:
1. Sobald der Schweizer sich in der Sakristei angezogen hat, geht er in die Kirche und achtet darauf, dass in der Kirche Ordnung herrscht.
2. Besonders soll er auf folgendes achten:
a) dass alle ihre richtigen Plätze einnehmen;
b) dass keine Frau oder Mädchen vor Beginn des Gottesdienstes die Männerseite betritt;
c) dass nach dem Zusammenläuten die Kinder anfangen, den Rosenkranz zu beten und sich dabei gerade knien;
d) dass die Kinder bis an das untere Ende der Bank rücken und sich so anschliessen, wie sie kommen.
3. Kurz vor Beginn des Gottesdienstes stellt er sich an die Sakristeitüre, gibt den Kindern ein Zeichen zum Aufhören mit Beten, gibt das Schellenzeichen und geht dann voraus.

B: Während des Gottesdienstes:
1. Der Kirchenschweizer muss überall sein.
2. In Ruhe mahnt er zur Ordnung.
3. Zuweilen bleibt er bei den Kindern, oder auf der Empore bei den Jünglingen, oder im Glockenturme stehen.
4. Er achtet darauf, dass die Türen immer geschlossen sind.
5. Er achtet darauf, dass die Messdiener mit den Opferkörbchen ordentlich gehen, niemanden damit überschlagen und keinen Unsinn treiben.
6. Er präsentiert:
a) beim Segen mit dem Allerheiligsten;
b) bei der Heiligen Wandlung;
c) beim Schellen vor Austeilung der heiligen Kommunion; letzteres macht der dort, wo er sich gerade befindet.
7. Ist die Kirche arg überfüllt und hat er viele Arbeit, dann kann er das Präsentieren dort machen, wo er sich gerade befindet.
8. Er begleitet den Geistlichen zum Predigtstuhl.
9. Während der Predigt ist er in der Kirche.
10. Nach der Predigt holt er den Geistlichen an der Sakristeitüre ab und begleitet ihn.
11. Er sorgt dafür, dass keine Schulkinder und Jünglinge im Glockenturme stehen,
dass es beim Läuten im Turme ruhig ist,
dass vor der Kirche kein Radau ist.
12. Wird jemand unwohl, so zeigt er ihnen den nächsten Weg aus der Kirche; gegebenenfalls durch die Sakristei.

C. Nach der heiligen Messe und Andacht und Christenlehre:
1. Er begleitet den Geistlichen bis zur Sakristeitüre.
2. Er gibt Acht, dass die Kinder ordentlich beten.
3. Er gibt Acht:
a) dass alle Leute ruhig und in Ordnung die Kirche verlassen;
b: dass die Kinder ruhig warten, bis alle Erwachsenen die Kirche verlassen haben;
c) dass die Gläubigen bankweise - zuerst die kleinen Bänkchen am Hauapteingang, dann die Grossen eine Bank nach der anderen, Mädchen und Buben gemeinsam - die Kirche verlassen.
4. Er achtet, dass auch nach dem Gottesdienst alle Türen geschlossen sind.

„Alles zur grösseren Ehre Gottes"

 

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