Briedel

Grenzort im Schnittpunkt

von Territorialherrschaften und Verwaltungsbezirken

Hermann Thur 11/2013

Die Gemarkung der Gemeinde Briedel reicht von der Mosel bis weit in den Vorderhunsrück hinauf und ist von vielen anderen Gemeinden umgeben. Die Weinberge auf der linken Moselseite grenzen an Kaimt, jetzt Zell-Kaimt, wie auch die südliche Grenze entlang der Talhöhen des Altlayerbaches. Es folgen die Gemarkungen Altlay - Hahn - Raversbeuren auf den Hunsrückhöhen, bevor nach den Nachbarschaften mit Enkirch und Burg an der gemeinsamen Grenze zu Pünderich wieder die Mosel erreicht wird. Neben dem Weinbau im Tal bildete die Rottwirtschaft in den Niiederwäldern der Briedeler Heck über Jahrhunderte hinweg die wirtschaftliche Basis der Einwohner. Da auch die anderen Orte bzw. deren Grundherren davon profitieren wollten, entstanden vom Mittelalter bis ins 20. Jhdt. immer wieder Streitigkeiten, die oft vor Gericht landeten. Ob die auf der Reichssynode 614 zu Paris behandelten Streitigkeiten über Eichelmast-Rechte auch die Briedeler Heck betrafen, ist uns nicht überliefert.

Die Briedeler Heck ist seit früher Zeit, so zeigen es die vielen archäologischen Ausgrabungen, stark besiedelt. Seit alters her ist sie aber auch umkämpftes Grenzgebiet. Zwar sind die genauen Grenzverläufe in der keltisch/römischen Zeit nicht genau lokalisierbar, aber die Forschungen weisen immer wieder in unsere Region. Die Franken, die nach den Zusammenbruch Roms in unsere Region zuwanderten, hatten wenig Bezug zum Weinbau. Sie ließen daher die in den Tälern siedelnden Kelten und andere romanisierte Gruppen unbehelligt und siedelten selbst auf den Höhen, wo sie Ackerbau und Viehzucht betrieben. Die unterschiedlichen Lebensweisen der Talbewohner gegenüber den Höhensiedlern und die nahe der Briedeler Heck verlaufende Wasserscheide des Hunsrücks zeigt uns auch eine sprachliche Trennlinie zwischen dem moselländischen und den rheinischen Moselfränkisch.

So treffen die römischen Provinzen Belgica prima und Germania superior hier an der Gemarkungsgrenze zu den Nachbarorten des Hunsrücks zusammen.

Nach dem Zusammenbruch des römischen Reiches waren die Domänenländereien zunächst herrenlos. Unter den zuziehenden Franken war der König Herr über alle Ländereien und Jagden, die in Fiskalbezirke eingeteilt und verwaltet wurden. An seine verdienten Vasallen sowie Kirche und Klöster wurden die Güter und die mit Grundbesitz zusammenhängenden Rechte dann teilweise verschenkt und die Begünstigten gaben ihrerseits Teile ihres Besitzes weiter. (Lehen, Afterlehen etc.). Die dabei hohe Beschenkung der Klöster diente oftmals der standesgemäßen Versorgung der für machtpolitische Heiraten nicht geeigneten Töchter sowie der Erbabfindung nachgeborener Söhne. Der Hunsrück, deren Bewohner nach dem Zusammenbruch des römischen Reiches und aufgrund schlechter Wetterbedingungen zurückgegangen war, erlebte ab ca 1.000 durch Rodung der Wälder eine erste Blüte.

Die christliche Kirche hatte sich schon in den Römerzeiten an den vorhandenen Räumen orientiert und die Bischofsbereiche, die Bistümer, an alten Grenzen ausgerichtet. Die sich unter den Merowingern bildenden Verwaltungsbezirke, die Gaue, behielten diese Ordnung bei, da das Königtum intensiv mit der Kirche kooperierte.

Unter den Karolingern waren es dann der Biedgau , der Trechiergau und der Nahegau, deren Grenzen hier aufeinandertrafen. Während sich der Biedgau später zurückbildete, dehnte sich der Moselgau bis zum Mayengau aus. Die unteren Verwaltungsgebiete, die Fiskalbezirke, zeigten mit der Grenze des Fiskus Kröver Reich mit dem Fiskus Klotten und dem Fiskus Boppard auf dem Hunsrück wiederum Briedel an der Schnittstelle. Als Verwalter setzten sie die Pfalzgrafen bei Rhein ein, die mit der Zeit immer stärker wurden, die königliche Macht zurückdrängten und sich selbst zum Landesherren aufschwangen, einige kirchlich beherrschte Regionen jedoch den sich etablierenden Bistums/ Kurfürstentümern überlassen mussten.

Die einzelnen Orte bildeten Markgenossenschaften, d.h. sie nutzten die sie umgebenden Wälder und Weiden gemeinschaftlich. Entsprechend ihrer Einwohnerzahl und ihren Bedürfnissen nahmen sie das Land in Besitz, ohne damit jedoch die Oberherrschaft anzugreifen. Unterstützt durch die sehr früh dominierende Macht des Bistums Metz und der Klöster dehnten die Briedeler ihre Gemarkung zum Hunsrück hin bis an die Gaugrenzen und dem Bistum Mainz aus.

Bei der Reichsteilung zu Verdun anno 843 kam Briedel und die Moselschiene als ehemaliger Bestandteil von Belginum und dem Moselgau mit dem Mayengau zu Lotharingien (Mittelreich Lothar I.), während Hahn, Altlay und Raversbeuren mit dem Nahegau zu Austrien, dem ostgermanischen Reich (Ludwig der Deutsche) zugeschlagen wurden.

859, bei der erneuten Teilung nach dem Tode Lothars, kam das Bistum Metz und der Moselgau zu Austrien, dem östlichen Germanischen Reich. Obwohl Neustrien und Austrien desöfteren unter einem Herrscher vereinigt und unter dessen Söhnen wieder aufgeteilt wurden, blieb Briedel fortan bei Austrien und dem deutschen Kulturraum.

Ab dem 12. Jhdt. bildeten sich im Rheinland vermehrt Territorialherrschaften aus. Grundbesitz, adelige und kirchliche Herrschaftsrechte waren fortan die Basis der Machtausübung. Damit einher zeigte sich ein Rückgang der kaiserlichen Macht. Dies wiederum ebnete den Weg für die Separationsbestrebungen der Fürsten und Grafen. Fußend auf dem Besitzverständnis des Mittelalters und vielen Erbteilungen kam es nun zu einer Zersplitterung der Herrschaftsbereiche. An unserer Hunsrückgrenze festigte sich das Dreiländereck Baden- Kurtrier - Kurpfalz. Religiöse Unterschiede als Folge der Reformation taten ihr übriges. Staaten mit eigenem Rechts- und Zollsystem überzogen das Land mit einem Netz an teils fast unüberwindlichen Grenzen. Der bis in die frühe Neuzeit hinein bekannten Flickenteppich des deutschen Reiches wurde erst durch den Wiener Kongress nach Napoleon bereinigt. Auch die Zugehörigkeit zum Heiligen römischen Reich deutscher Nation war ja durch Napoleon aufgehoben worden.

Der bischöfliche Verwaltungsbezirk des Bistums Trier, das Archidiakonat Karden bzw. das Landkapitel Kaimt, zeigte Briedel an der Moselschiene eingebettet in die umgebenden Pfarreien, auf der Höhe mit Altlay und Hahn angrenzend an das Landkapitel Kirn im Erzbistum Mainz. Sehr früh im 6. Jhdt. kam Briedel durch eine Königsschenkung an das Bistum Metz, unter dessen Einfluss auch das Kröver Reich stand. Nach der Erstarkung des Bistums Triers bildete Briedel an der Mittelmosel eine Metzer Exklave. Erhärtet wird diese Annahme auch durch den Umstand, dass Briedel inmitten des Pfarrbezirks St. Peter zu Kaimt (Marienburg mit den Orten von Reil bis Bullay) lag, aber nie dazugehörte. Erst nach dem Verkauf der Briedeler Güter vom Kloster St. Trond an das Kloster Himmerod wurden wir in das Bistum Trier umgegliedert.

Die frühen Metzer Bischöfe entstammten der merowingischen Königsfamilie. Da sie als Bischof für das Seelenheil ihrer Untergebenen zuständig waren, setzten sie zur Ausübung der weltlichen Macht, insbesondere des Gerichtswesens, Vögte ein. Zunächst waren das in Briedel ihre Verwandten, die Grafen von Luxemburg. Mit der Zeit verfestigten sich die Vogteirechte und bildeten sich zu eigenständigen weltlichen Herrschaften aus. Ein Nachfolgezweig der Luxemburger, die Grafen von Salm verlehnten die Vogtei Briedel später an einen Seitenzweig der Familie, die Herren von Oberstein.

Nachdem das Bistum Trier 1018 die Region um Koblenz geschenkt bekam, versuchte es, eine n Korridor die Mosel hinab zu erwerben, um die beiden Landesteile zusammenzuführen. Viele Streitigkeiten über die Briedeler Vogtei sind uns überliefert. Daraus entwickelt sich das Kurfürstentum Trier. Trier baute seinen Einfluss gegenüber Metz aus, wohingegen in Lothringen, dem bisherigen Trierer Schwerpunkt, eine gegenläufige Entwicklung eintrat. Metz war später sogar Bestandteil der Kirchenprovinz Trier. Die Vogteirechte, die mit der Gerichtsbarkeit und den daraus entstehenden Einnahmen die weltliche Macht darstellten, wurden weiterhin von den Grafen von Salm ausgeübt. Für den Zeller Hamm saß der Vogt, 1339 der Herr zu Daun, auf der Burg Arras. Briedel war diesem nicht unterstellt, da hier die Herren von Oberstein als Afterflehen der Salm Rechtsinhaber waren. Im Hunsrückbereich, wo sich die Pfalzgrafen gegenüber der Kirche durchgesetzt hatten, üben diese die Vogteirechte selbst aus. Dies änderte sich auch nicht durch den Übergang auf die Sponheimer und deren Nachfolger.

Der Kurfürst von Trier hatte sich an der Mosel mittlerweile zwar zum Landesherren entwickelt und den Salmer Einfluss zurückgedrängt. Die Kurfürsten versuchten intensiv, auch Briedel in das umgebende Gefüge voll einzubinden. Das Vogteirecht über Briedel und damit die volle Gerichtsbarkeit und die Einnahmen aus der Gemeinde konnte Kurfürst Balduin aber erst 1341 erwerben, als die Obersteiner dringend Geld brauchten. Mit der Verleihung der Stadtrechte 1376 und der Verlagerung des Hochgerichts nach Zell (in Briedel blieb nur noch ein Niedergericht) drängte er den restlichen Salm/Obersteiner Einfluss schrittweise zurück. Briedel ist mit seinen moselländischen Nachbargemeinden Pünderich und Kaimt seit 1377 im Amt Zell und damit unter einer einheitlichen herrschaftlichen Verwaltung.

Hahn war seit alters her in der Pflege und Pfarrei Sohren, Amt Kirchberg, vordere Grafschaft Sponheim. Es kam 1439 durch Schenkung an das Karmeliterkloster Kreuznach zum Bistum Mainz, dessen Bereich sich schon immer mit einer Spitze über die Wasserscheide hinweg bis Altlay hinzog. Eine Ursache könnte hier in den uralten Schiefergruben liegen. Altlay gehörte ursprünglich zur Pfarrei Kirchberg. 1821 wurde Hahn zu Altlay umgepfarrt und kam daraufhin zum Bistum Trier.

Auch Raversbeuren gehörte zum Oberamt Simmern im Kurfürstentum Pfalz.

Die Grafschaft Sponheim wurde durch Erbfall 1237 und nochmals 1437 in die vordere und hintere Grafschaft aufgeteilt. Hahn kam dabei zur vorderen Raversbeuren Enkirch zur hinteren Grafschaft. Anteile an den Territorien wurden später noch mehrfach verpfändet und zurückgekauft.

Diese Grenzen als solche blieben fortan weitgehend stabil und so stritten sich dann seit dem ausgehenden Mittelalter die Kurfürsten von Trier, die Grafen von Sponheim bzw. die Rheingrafen bei Pfalz und die Markgrafen von Baden um die Herrschaft über das begehrte Ackerland und die ertragreichen Jagdgründe.

1502 trat das Kurfürstentum Trier dem Kurrheinischen Reichskreis bei, während die angrenzenden Hunsrückorte aus der Grafschaft Sponheim Teil des Oberrheinischen Reichskreises wurden.

Die Reformation im Kurpfälzischen - Sponheimischen - (Altlay - Hahn - Raversbeuren - Enkirch ) brannte die Grenze zum Kurtrierischen (Briedel - Kaimt - Pünderich) tief in den Köpfen der Bevölkerung ein. In der Zeit des 30-jährigen Krieges, mehr noch während des spanischen Erbfolgekrieges und der Freiheitskriege um die Niederlande, wurde unsere Region mal von den Spaniern, dann wieder von den Schweden oder Österreichern sowie den Franzosen immer wieder besetzt und ausgebeutet. Ob es auch zu Kämpfen zwischen den katholischen Briedelern und Kaimtern mit den evangelischen Hahnern und Hunsrückern kam, ist nicht überliefert. Wahrscheinlich nicht, denn in Hahn war nach der eingeführten Reformation sehr früh eine Simultankirche vereinbart, was auf ein vernünftiges Nebeneinander der Religionen hindeutet. Jedoch nahmen die Weidestreitigkeiten und Zankereien über Jagdrechte in der Folge zu und es kam zu mehreren Prozessen bis zum Reichkammergericht.

Der Schacherhof - heute Mayermunderhof - war seit alters her im Besitz der Sponheimer, gehörte aber zum kurtrierischen Banne (Gemarkung) Briedel. Über den Grund dieser Konstellation, zumal die Sponheimer mit Enkirch und Raversbeuren ja an das Gebiet direkt angrenzten, ist noch im Dunkel der Geschichte verborgen. In dem Buch „Der Schöffe von Briedel" ist dieser Grenzkonflikt anschaulich beschrieben.

Auch der strittige Bereich Mutzig, ein auf Briedeler Bann liegendes Gebiet, das an die Grenzen von Kaimt und Altlay anstößt, war jahrhundertelang umstritten. Über die dortigen Jagdrechte stritten der Kurfürst und die Sponheimer ständig. Jeder versuchte immer wieder durch die Jagdausübung seine althergebrachten Rechte nachzuweisen.

Über Grenzstreitigkeiten, Unstimmigkeiten über Weide- und Behölzigungsrechte sowie Jagdregelungen sind uns viele Prozessunterlagen aus vielen Jahrhunderten überliefert.

Die Gemeinde Pünderich (heute deren Bürger) ist Eigentümer einer großen Fläche Rottlandes, die im groben mit dem Bezirk Mutzig übereinstimmt. Zur Zeit (ab 1794) der napoleonischen Herrschaft, als Pünderich zur Maire Enkirch und Briedel zur Maire Zelt gehörten, wird dieses Gebiet als Exklave und zur Maire Enkirch gehörend, in den alten Karten ausgewiesen. Wann und warum die Gemeinde Pünderich Eigentümer wurde und es nicht nach Pünderich umgemeindet wurde, liegt noch im Nebel der Geschichte und harrt der Aufklärung.

Ab 1694, als die Franzosen unter Ludwig XIV. das linke Rheinufer besetzten, wurde u.a. das Bistum Metz, dem französischen Staat einverleibt. Die Restitutionsansprüche Frankreichs sahen den Kanton Trarbach mit dem Mont Royal als unveräußerliches französisches Territorium an und Briedel war mal wieder Grenzort zwischen Frankreich und Deutschland. Nach einigen Jahren war dieser Spuk jedoch vorbei und seither sind wir alle deutsch. Daran hat auch die Besetzung durch Napoleon und französische Truppen nach dem 1. und 2. Weltkrieg mit den zeitweiligen Okkupationen nichts mehr ändern können.

1794 besetzen französische Revolutionstruppen die Rheinlande. Briedel als ehemals kurtrierischer Ort untersteht zunächst der Generaldirektion Koblenz, ab 1797 dann dem "arrondissements communaux" in Kreuznach (Departement Donnersberg). Nach dem Frieden von Campo-Formio (17.10.1797) verbindet Frankreich die besetzten linksrheinischen Gebiete am. 4.11.1797 auch formell mit dem Mutterland, was 1801 im Frieden von Luneville völkerrechtlich sanktioniert wird. Damit sind wir „echte" Franzosen. 1798 befindet sich Briedel nunmehr im Département Rhine-et-Moselle mit Sitz in Koblenz, Arrondissement Koblenz, Kanton Zell, Maire Zell.

Eine Auswirkung der jahrhundertelangen Klosterherrschaft innerhalb des Kirchenstaates Kurtrier ergab, das es in Briedel zu keiner Zeit Leibeigene gab, während in den Nachbarorten dieses Konstrukt noch lange Basis des Zusammenlebens war.
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Ab 1798 befindet sich Briedel an der Grenze der Maire (Bürgermeisteramt) Zell und des Kantons Zell, des Arrondissements Koblenz und des Departements Rhein-Mosel. Demgegenüber lagen die alten sponheimischen Gebiete, im Arrondissement Simmern. Enkirch und Burg, denen Pünderich zugeschlagen wurde, in der Maire Enkirch, Kanton Trarbach, Arrondissement Simmern. Hier verlief auch die Grenze zum Departement Saar (Sarre). Hahn und Raversbeuren waren der Maire Trarbach, Kanton Trarbach und Altlay der Maire Kirchberg, Arrondissement Simmern, zugeordnet. Trotz dieser erneuten Grenzen war nach der Auflösung der alten kleinen Territorialstaaten und durch die Einführung der zentralen französischen Gesetzgebung (code zivil) erstmals seit langer Zeit wieder ein rechtseinheitlicher Raum in unserer Heimat entstanden. Die nun vorhandene Gewerbefreiheit und die weggefallenen Zollgrenzen gaben merkliche Impulse zur wirtschaftlichen Entwicklung.

Nach dem Wiener Kongress beanspruchten und verwalteten zunächst Österreich und Bayern mit dem Donnersbergkreis die Region Hunsrück bis zur Mosel, während das Gebiet nördlich der Mosel (Eifelseite) von Preußen verwaltet wurde. Bevor auf dem Wiener Kongress eine endgültige Entscheidung fiel, machte Preußen 1815 Nägel mit Köpfen und dehnte seinen Einfluss bis zur Nahe aus. Nach dieser wieder kurzen Episode als Grenzort waren wir fortan im Herzen der preußischen Rheinlande. Während bis dato überwiegend die Mosel der Haupttransportweg war, wurde nunmehr die Infrastruktur durch Straßen- und Eisenbahnbau forciert und dem Fernhandel die Türen geöffnet. Trotzdem ging die Industrialisierung an uns weitgehend vorbei. Die aus alter Zeit vorhandenen Bergwerke (Schiefergruben, Erz (Blei--)abbau, wurden unrentabel und die bergige Topografie schreckte Investoren ab.

Die kirchlichen Bistümer, die die Franzosen umstrukturiert hatten und aufgrund dessen Briedel dem Bistum Aachen zugeordnet war, wurden 1824 unter dem preußischen König neu geordnet und so kam unsere Region wieder zu Trier und die Grenze zum Bistum Mainz verlagerte sich Richtung Nahe weiter weg.

Mit der preußischen Einteilung in den Landkreis Zell, Regierungsbezirk Koblenz kam Briedel in eine zentralere Lage mit Pünderich und Kaimt im Amtsverwaltungsbezirk Zell, Altlay-Hahn-Raversbeuren kamen in die Bürgermeisterei Sohren und Enkirch - Burg ins Amt Trarbach, später selbständig in Enkirch, alles im Kreis Zell.

Nach dem 1. Weltkrieg wurden wir zunächst von den Amerikanern besetzt, die ihren Einflussbereich jedoch 1923 bis zum Üssbach zurücknahmen und uns der französischen Verwaltung überließen.

Von 1931 bis 1945 waren wir Bestandteil des Gaues Koblenz-Trier-Birkenfeld, später inkl. Luxemburg dem Moselgau.

Die Umwälzungen nach dem 2. Weltkrieg ließen die örtlichen Verwaltungsbezirke zunächst unverändert. Mit dem Regierungsbezirk Koblenz und Trier wurde Briedel von der ehemaligen preußischen Rheinprovinz in das neugebildete Land Rheinland-Pfalz umgegliedert.

Die Verwaltungsreform 1969/1970 bestätigte Briedel in der Verbandsgemeinde Zell, der nun auch Altlay zugewiesen wurde. Hahn und Raversbeuren kamen in die Verbandsgemeinde Kirchberg im Rhein-Hunsrück-Kreis und Enkirch-Burg in die VG Traben-Trarbach im Kreis Bernkastel-Wittlich. Durch unsere Lage am Rande der neu gebildeten Kreise Cochem-Zell und Rhein-Hunsrück bildet die Briedeler Heck auch wieder eine Regierungsbezirksgrenze.

Im Zuge des Siedlungsverfahrens und der Flurbereinigung Hahn wurden größere Flächen von Briedel in die Gemarkung Hahn umgemeindet. Damit entspricht der Grenzverlauf der beiden Gemarkungen nunmehr in etwa den Ansprüchen, die die Gemeinde Hahn, unterstützt von den Markgrafen von Baden und den Grafen von Sponheim, schon im 15. Jahrhundert gegen die Gemeinde Briedel, unterstützt durch den Kurfürsten, erhoben hatte.

Die seit dem 6. Jhdt. bestehende Pfarrei St. Martin Briedel hatte lediglich im Mittelalter während der Inkorporationszeiten zu den Klöstern St.. Trond und Himmerod keine Eigenständigkeit. Im 20. Jhdt. wurde die katholische Pfarrei Altlay mit der Filiale Hahn sowie Pünderich der Pfarreiengemeinschaft Briedel zugeordnet. 2011 ging Briedel mit den obigen Pfarreien in die Pfarreiengemeischaft Zeller Hamm ein.

Heute endlich liegen wir mitten im Herzen des vereinigten Europa und die unteren Verwaltungsgrenzen stellen für die Bürger kein Hindernis mehr dar.

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